Corona-Soforthilfe
Rückmeldeverfahren: Hessen hält Wort und entlastet Unternehmen
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22.05.2026 / WIESBADEN -
Hessen setzt ein klares Signal: Das Land hält Wort und verbessert das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe spürbar zugunsten der Unternehmen. Nach dem im September 2025 verhängten Moratorium werden nun konkrete Entlastungen umgesetzt.
Der hessische Wirtschaftsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori wird in einer entsprechenden Pressemitteilung des Ministeriums wie folgt zitiert: "Wir gehen diesen Weg, nicht, weil wir es müssen, sondern, weil er richtig ist. Wir werden mit den neuen Regelungen Unternehmen zielgerichtet entlasten, indem wir die damalige tatsächliche wirtschaftliche Lage der Unternehmen präziser erfassen. In Summe werden kleine Unternehmen und Betriebe, die damals Schwierigkeiten hatten, um rund 66 Mio. EUR entlastet. Diese Lösung ist gerecht: Denn wer die Hilfen grundlos oder wider besseren Wissens beantragt hat, muss zurückzahlen.
Ich danke den Wirtschaftsverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Monaten. Das Ergebnis ist ein Beleg dafür, dass in Hessen Politik und Wirtschaft eng zusammenarbeiten und nicht Probleme benennen, sondern Lösungen suchen."
Was sich ändert
1. Erleichterung für ca. 62.000 offene Fälle· Verfügbare betriebliche Eigenmittel werden nicht mehrfördermindernd angerechnet.
· Die im Förderzeitraum tatsächlich geleisteten und nicht gestundeten Darlehenstilgungen gelten als förderfähige Ausgaben.
· Entlastung in Höhe von ca. 57 Mio. EUR.
2. Erleichterung für ca. 1.100 laufende Klageverfahren
· In weiteren etwa 1.100 noch anhängigen Klageverfahren können die Erleichterungen im Wege einer einvernehmlichen Einigung berücksichtigt werden.
3. Erleichterung für 3.262 Fälle mit Überschneidung von Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe I
· Der Anrechnungsbetrag aus der Überbrückungshilfe wird im Rückmeldeverfahren berücksichtigt und reduziert so die Rückzahlungspflicht (für alle Fälle möglich)
· Entlastung in Höhe von 9 Mio. EUR.
4. Erleichterung für die übrigen 20.000 abgeschlossenen Fälle
· Eine Erleichterung für "Altfälle" wird erreicht, indem auch ihnen grundsätzlich der Weg zu (Teil-)Erlass und Niederschlagung nach § 59 LHO eröffnet wird.
· Aufgrund der Einzelfallprüfungen ist eine Prognose über den Entlastungsumfang nicht möglich.
Vorteile der Lösung
· Die Änderungen der Verwaltungspraxis erfassen die wirtschaftliche Situation der Betroffenen realitätsnäher und bringen zielgerichtet für die Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, eine spürbare Entlastung.
· Es bleibt dabei, dass diejenigen, die keinen Anspruch hatten, auch zurückzahlen müssen.
· Die bisherigen Erleichterungen aus dem Jahr 2025 bleiben weiter bestehen.
Wer bezahlt?
· Der Bund beteiligt sich finanziell durch Anerkennung der Mindereinnahmen für den Bundesanteil (rd. 37 Mio. EUR für die Änderung der Verwaltungspraxis). Rd. 20 Mio. EUR Mindereinnahmen trägt das Land. In Überbrückungshilfe-Anrechnungsfällen finanziert der Bund die Entlastung vollständig.
Wie wird durchgeführt?
· Das RP informiert alle Unternehmen zu den Änderungen.
· Die Lösung ist verwaltungseffizient umsetzbar. Das Mini-Portal beim RP Kassel zur Dateneingabe durch die Antragsteller ist bereits fertig. (pm/hhb) +++