Täter vorbestraft
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Angeklagter aus Bebra gesteht vor Gericht
Fotos: Constantin von Butler
20.05.2026 / BAD HERSFELD -
Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld musste sich am Dienstag ein Mann aus Bebra wegen mehrerer Sexualdelikte verantworten. Dem heute 34-Jährigen wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte beschafft, gespeichert und teilweise auch weitergeleitet zu haben. Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigte sich, wie sensibel das Verfahren war. Es geht um Menschen, die zu jeder Zeit besonderen Schutz in der Gesellschaft verdient haben.
Der 1991 in Bamberg geborene Mann lebt heute in Bebra, ist geschieden, hat keine Kinder und ist deutscher Staatsangehöriger. Auf die Vorwürfe angesprochen erklärte er zunächst nur: "Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll." Kurz darauf wurde die Verhandlung unterbrochen, damit sich der Verteidiger mit seinem Mandanten besprechen konnte.
"Aus Dummheit" – Angeklagter äußert sich vor Gericht
Die Inhalte zeigten nach Angaben der Anklage unbekleidete Kinder unter 14 Jahren sowie schwere sexuelle Misshandlungen von Kindern. Über Chatprogramme sollen außerdem Dateien verschickt worden sein, die sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern zeigen.Die jetzt verhandelten Taten lagen zeitlich allerdings noch davor. Nach Angaben des Gerichts stammten die kinderpornografischen Inhalte aus dem Jahr 2021, die Chats mit dem Mädchen aus Anfang 2022. Gleichzeitig betonte er, keine pädophile Neigung zu haben. Warum er die Dateien dennoch heruntergeladen, gespeichert und weitergeleitet habe, beantwortete er knapp mit den Worten: "Aus Dummheit."
"Hinter jeder Datei stehen reale Kinder"
In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe als erwiesen an. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass hinter jeder Datei reale Kinder stünden, die missbraucht worden seien. Unter Einbeziehung des früheren Urteils beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Gleichzeitig sprach sie sich wegen einer positiven Sozialprognose für eine Bewährungsstrafe aus. Gefordert wurden fünf Jahre Bewährung, ein Bewährungshelfer für die ersten zwei Jahre, regelmäßige Gespräche bei der Polizei sowie eine Geldauflage von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.Das Gericht folgte im Wesentlichen dieser Bewertung. Unter Einbeziehung des früheren Urteils verurteilte die Richterin den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und eine Geldstrafe zahlen.
Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete auf Rechtsmittel. (Constantin von Butler) +++