Zu schwer und falsch beladen

Eichenstämme in Container: Sattelzug konnte Holzlagerplatz nicht verlassen

SO dürfen Holzstämme auf keinen Fall verladen werden. Die Polizei untersagte dem Fahrer die Teilnahme am Straßenverkehr.
Fotos: Polizeipräsidium Osthessen

28.04.2026 / ALSFELD - Spezialisierte Kontrollkräfte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld wurden am 17. April, gegen 7 Uhr, auf einem Holzlagerplatz an der B 254 zwischen Alsfeld und dem Ortsteil Eudorf auf einen Sattelanhänger mit einem großen Hochseecontainer mit deutlich sichtbar verbeulten Containerwänden (allerdings ohne Sattelzugmaschine) aufmerksam.



Noch während der folgenden Kontrolle erschien der Fahrer mit seiner Zugmaschine auf dem Gelände und teilte mit, dass sein Fahrzeug mit diesem Anhänger wegen der fehlerhaften Beladung nicht sicher bewegt werden könne.
Tatsächlich bestätigte der bordeigene Achslastmesser des Sattelzuges seine Einschätzung: Der Container mit Eichenstämmen unterschiedlicher Länge und Dicke war nicht nur um gut eine Tonne überladen, sondern auch im hinteren Teil so schwer beladen, dass die Antriebsachse des Lkw kaum noch Bodenhaftung hatte.

Keine Anzeige, aber mahnende Worte

Die Last lag also so weit hinten, dass die Vorderräder des Aufliegers kaum noch auf die Straße drückten – das Fahrzeug war damit schlicht nicht mehr sicher beherrschbar. Dass der Sattelzug den Schotterparkplatz ohnehin nicht verlassen konnte, ohne die Räder durchzudrehen, erwies sich im Nachhinein als Glücksfall. Zunächst hofften Fahrer, Unternehmer und Spediteur, das Problem durch Umladen innerhalb des Containers lösen zu können. Doch die Polizei stellte klar, dass auch bei korrekter Gewichtsverteilung ein Transport in dieser Form nicht erlaubt gewesen wäre. Auch fehlte dem Container eine gültige technische Prüfung.

Die Polizei ordnete daher die komplette Entladung des Containers an. Erst danach durfte das leere Behältnis abtransportiert werden. Da das Gespann den öffentlichen Verkehrsraum zu keinem Zeitpunkt erreicht hatte, konnte auf die Fertigung einer entsprechenden Anzeige verzichtet werden. Fahrer, Verlader, Transportunternehmer und Spediteur wurden jedoch eindringlich über die geltenden Vorschriften belehrt.

Hinweis der Polizei: Wer Güter transportiert, trägt Verantwortung - und das gilt für alle Beteiligten in der Transportkette: vom Verlader über den Fahrer bis zum Spediteur. Bereits vor dem Beladen muss geprüft werden, ob das gewählte Transportmittel für die Ladung geeignet und technisch zugelassen ist. Wer diese Regeln missachtet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. (pg/pm) +++



Die Polizei mahnt insbesondere Lkw-Fahrer bei der Ladungssicherung aufzupassen.
Archivfoto: O|N / Henrik Schmitt

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