Mehr Sicherheit für Hessen

Polizeirecht stärkt Polizei in zentralen Bereichen

Das reformierte Polizeirecht stärkt die Polizei in zentralen Bereichen
Symbolbilder: ON

09.04.2026 / WIESBADEN - Hessen hat sein Polizeirecht Ende 2024 umfassend reformiert. Ziel der Novelle des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) war es, die Sicherheitsbehörden angesichts neuer Bedrohungen besser auszustatten. Die neuen Befugnisse reichen von der Drohnenabwehr über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bis hin zu erweiterten Möglichkeiten bei Bodycams und Präventivhaft.



Innenminister Roman Poseck (CDU) zieht nun eine positive Zwischenbilanz. Die erweiterten Instrumente würden in der Praxis bereits intensiv genutzt. So sei die elektronische Fußfessel seit der Reform 64-mal angeordnet worden, vor allem zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Aufenthaltsverbote seien zudem deutlich wirksamer geworden: Seit Inkrafttreten der Reform wurden 386 Verstöße registriert und 353 Strafverfahren eingeleitet.

Auch der sogenannte Unterbindungsgewahrsam – eine Form der Präventivhaft zur Verhinderung schwerer Straftaten – wird laut Innenministerium häufiger genutzt. Seit der Reform sei er mehr als 2.730-mal angeordnet worden, meist für eine Dauer von bis zu sechs Tagen.

Neu ist außerdem der Einsatz von Bodycams in Wohnungen, wenn eine akute Gefahr für Menschen besteht. Von dieser Möglichkeit machte die Polizei bislang rund 600-mal Gebrauch. Zudem können inzwischen auch kommunale Ordnungspolizeien Bodycams einsetzen.

Poseck betont, Hessen habe mit der Reform bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Die Zwischenbilanz zeige, dass die Modernisierung des Polizeirechts einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Land leiste. (mp) +++

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU)
Archivfoto: Hendrik Urbin

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