Barrierefreie Mobilität
Für schwerbehinderte Menschen: Hessen ermöglicht vorläufige Parkausweise
Symbolbild: Pixabay
09.04.2026 / REGION -
Das hessische Verkehrsministerium hat per Erlass ermöglicht, dass die Straßenverkehrsbehörden vorläufige Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausstellen können. Damit können Betroffene bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens einen Parkausweis erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gestellt wurde sowie eine fachärztliche Bescheinigung.
Bislang war für die Erteilung eines Parkausweises zwingend ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes erforderlich. Mit der neuen Regelung wird dieser Schritt vorgezogen. Der vorläufige Parkausweis wird für sechs Monate erteilt und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Mobilität darf nicht warten
Kaweh Mansoori (SPD), Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, erklärt: "Menschen mit schweren Behinderungen sind oft auf Unterstützung angewiesen, die es ihnen ermöglichen ihren Lebensalltag zu meistern. Es ist nicht vermittelbar, dass sie dabei auf notwendige Erleichterungen verzichten müssen. Deshalb schaffen wir eine pragmatische Lösung, damit sie schneller in der Nähe an ihrem Ziel parken können und der Alltag trotz erheblicher Mobilitätseinschränkungen besser funktioniert."Schnellere Unterstützung im Verfahren
Mit dem neuen Erlass können die Straßenverkehrsbehörden in Hessen nun bereits vor Abschluss des Feststellungsverfahrens tätig werden. Voraussetzung ist neben dem Nachweis eines gestellten Antrags eine fachärztliche Bestätigung der entsprechenden Einschränkung. Damit wird eine bestehende Lücke geschlossen, die bislang dazu geführt hat, dass Betroffene trotz tatsächlicher Einschränkungen keine Parkerleichterungen nutzen konnten.Bislang war eine versorgungsmedizinische Feststellung durch das Versorgungsamt zwingende Voraussetzung. Ein durchschnittliches Feststellungsverfahren dauert etwa 4,5 Monate. Während des laufenden Feststellungsverfahrens konnten keine Parkerleichterungen genutzt werden, obwohl viele Betroffene bereits darauf angewiesen sind. (pm/Constantin von Butler) +++