Zweiter Jahrestag der Teillegalisierung
"Schwere Hypothek für junge Menschen" - Poseck kritisiert Cannabisreform
Symbolfoto: O|N
27.03.2026 / REGION -
Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU) zieht am zweiten Jahrestag der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland eine kritische Bilanz: "Die Teillegalisierung von Cannabis ist und bleibt aus meiner Sicht ein Fehler. In der Gesamtbilanz gibt es kaum Gewinner, aber viele Verlierer. Dieses Gesetz stärkt die Interessen von Wenigen auf Kosten der Allgemeinheit und das ist kein guter Kompromiss."
Der leichtere Zugang zu Cannabis stelle vor allem eine schwere Hypothek für die Gesundheit junger Menschen dar. "Die Gesundheitsrisiken waren auch vor zwei Jahren bekannt. Das Gesetz selbst sieht daher zahlreiche Schutzvorschriften vor, die in der Praxis jedoch kaum kontrollierbar sind und oft ins Leere laufen."
Poseck: Teillegalisierung macht Deutschland unsicherer
Der Christdemokrat betonte weiter: "Die Teillegalisierung hat unsere Gesellschaft insgesamt unsicherer gemacht. Der Polizei wurden Ermittlungsmöglichkeiten genommen, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität. Der Schwarzmarkt ist nicht geschrumpft, sondern er wächst stetig weiter. Es war von Anfang an eine Illusion zu glauben, dass der Bedarf überwiegend legal abgedeckt werden kann. Cannabis wird weiterhin zu einem erheblichen Teil illegal beschafft.""Leider bedeuten die neuen Regelungen für die Polizei deutlich erschwerte Kontrollmöglichkeiten. Legal und illegal verschwimmen jetzt ineinander, was zu zahlreichen komplexen Abgrenzungsfragen im polizeilichen Alltag führt, etwa bei Mengengrenzen oder der Einhaltung von Abstandsregeln. Auch der Straßenverkehr ist unsicherer geworden. Gefährliche Fälle des Mischkonsums nehmen zu und die Grenzwerte für Cannabiskonsum sind für alle Beteiligten schwerer einzuschätzen."
Innenminister pocht auf Korrekturen am Cannabisgesetz
"Die Innenministerkonferenz hat von Anfang eine ablehnende und kritische Haltung zum Gesetz eingenommen. Auf der letzten Innenministerkonferenz im Dezember in Bremen haben wir kurzfristige Korrekturen des Gesetzes angemahnt – leider bisher ohne Erfolg. Insbesondere die derzeit gültige monatliche Abgabehöchstmenge von 50 Gramm Cannabis pro Person sowie die Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum ist zu hoch und behindert die Ermittlungsarbeit in Bezug auf illegalen Cannabishandel."Hintergrund
Die Teillegalisierung von Cannabis hat aus polizeilicher Sicht nicht zu einer Entlastung geführt, sondern den Vollzugsaufwand deutlich erhöht. Durch das neue KCanG sind zusätzliche Indizien erforderlich, um Maßnahmen wie Kontrolle oder Durchsuchung zu rechtfertigen. Das erhöht den Arbeitsaufwand und erschwert das unmittelbare Einschreiten. Gleichzeitig führen komplexe Regelungen zu Unsicherheiten im Einsatz, während logische Brüche im Gesetz die Fehleranfälligkeit erhöhen.