Achtung am FitPlus-Parkplatz
Briefkastenfirma kassiert Unsummen ab - Über 100 Euro Strafe für Falschparker!
Fotos: Philipp Gerhard
31.03.2026 / FULDA -
Wer in der letzten Zeit unrechtmäßig am Parkplatz des FitPlus-Studios in Fulda geparkt hat, könnte einen schockierenden Brief erhalten haben, der ungläubige Blicke auslöst. Über 100 Euro für ein falsch abgestelltes Fahrzeug auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios klingen schockierend und vor allem ungerecht. Das sieht auch der ADAC ähnlich und erklärte vor kurzem, ob man gegen "Parkcontrol24" vorgehen kann.
Einfache Lösung für das Parkplatzproblem?
Um die Situation zu verstehen, muss man in der Zeit ein wenig zurückgehen: Das gegenüberliegende Fit & Fun mietete jahrelang den Parkplatz vor dem FitPlus an, dieser wurde Fit & Fun aber letztlich gekündigt. Nun standen die Betreiber des FitPlus vor der Problematik, dass die Parkplätze von Unbefugten regelmäßig weitergenutzt wurden – zum Leidwesen der Physio-Patienten, die nun dort keinen Ort zum Parken fanden."Mir war es vor allem erstmal wichtig, dass sich Nicht-Kunden nicht auf unseren Parkplatz stellen. Parkcontrol24 wurde mir von einem Bekannten empfohlen, der ähnliche Probleme hatte und sie so lösen konnte", erklärte Mateusz Juks vom FitPlus im Gespräch mit O|N. Er verwies zudem auf mehrere Schilder am Parkplatz, die die Bußgelder explizit ausweisen sollen – dennoch belegten Leute weiterhin die Stellplätze. Die betroffenen Pkw werden mitsamt ihres Kennzeichens an die Firma Parkcontrol24 gemeldet – das Fitplus erhält hierbei eine Provision von 20 Euro, dies bestätigte Juks im weiteren Verlauf des Gesprächs. Seit die ersten Bescheide die Falschparker erreichten, wurde es allerdings ruhiger am Parkplatz.
Zu hohe und unerlaubte Bußgelder? Das sagen ADAC und Verbraucherschutz
Vor kurzem ging der ADAC gegen die Firma Parkcontrol24 vor und konnte auch eine Beschwerde gegen ein Inkassounternehmen durchsetzen. In der Vergangenheit versuchte das Unternehmen auch, Forderungen für Fehlverhalten auf Grundstücken zu erheben, die gar nicht unter seiner Verwaltung stehen – auch seien oftmals die Beschilderungen nicht ausreichend. "Wer fremde Forderungen geltend macht, bedarf dafür einer Erlaubnis und muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein", erklärte Klaus Heimgärtner vom ADAC – genau diese fehle dem Unternehmen. Zudem seien die Vertragsstrafen für einen einzelnen Vorgang laut Einschätzung des Juristen völlig überzogen.