Angeklagter war sträflich naiv

"Ich war nur Strohmann" - Ein Jahr auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung

Der angeklagte Unternehmer hat seinem Geschäftspartner offenbar zu Unrecht voll vertraut
Fotos: ci

18.03.2026 / FULDA - Der alte Grundsatz 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' wurde dem Angeklagten am Dienstag vor dem Amtsgericht Fulda zum Verhängnis. Auch wenn er von den unlauteren Geschäftspraktiken seines inzwischen verstorbenen Partners nichts gewusst hat, muss der 59-Jährige jetzt die Konsequenzen dafür tragen: Eine Strafe von einem Jahr auf zwei Jahre zur Bewährung.



Die Anklage warf ihm vor, in den Jahren 2016 und 2017 durch vier einzelne Handlungen eine Gesamtsumme von über 117.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Deshalb stand er am Dienstag zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht Fulda. Der Staatsanwalt hatte dem Mann schon bei der ersten Verhandlung im Januar vorgeworfen, verantwortlich für fehlende Unterlagen, undurchsichtige Geschäfte und Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen und Steuerhinterziehung zu sein.

Doch diese Vorwürfe wollte der gelernte Berufskraftfahrer nicht auf sich sitzen lassen und bestritt vor Gericht, Urheber der illegalen Machenschaften gewesen zu sein. Er habe sich nach eigener Aussage vor Jahren überreden lassen, für einen Bekannten ein Gewerbe anzumelden und als dessen Geschäftsführer zu fungieren. Für die Buchhaltung sei aber nicht er, sondern der Bekannte verantwortlich gewesen. Dieser habe ihm erzählt, er selbst könne wegen einer früheren Baufirma kein Gewerbe mehr anmelden, weil er als deren Chef Insolvenz anmelden musste. Der Angeklagte versicherte, von den Transaktionen, die dieser offenbar am Finanzamt vorbei unternommen habe, habe er selbst keine Ahnung gehabt, er habe nur als dessen Strohmann fungiert. Die ihm vorgelegten Steuererklärungen habe er sozusagen blind unterschrieben. Die fehlenden Rechnungen und Belege seien erst durch eine Betriebsprüfung aufgeflogen. Der besagte Kompagnon ist aber mittlerweile verstorben und kann nichts mehr zu diesen Vorwürfen sagen.

Seinem Geschäftspartner offenbar blind vertraut

Weil Richterin Pluta und der Staatsanwalt diese Aussagen als unglaubwürdige Schutzbehauptungen ansahen, hatte der Verteidiger des 59-Jährigen, Rechtsanwalt Michael Weil, beantragt, zwei weitere Zeugen anzuhören, die als Steuerberater mit dem Verstorbenen persönlich über die Ungereimtheiten gesprochen hatten. Dieser habe dabei die Schuld für die Verfehlungen auf sich genommen. Diesem Antrag hatte das Gericht im Januar nach einigen Diskussionen mit dem Anwalt schließlich stattgegeben.

Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes sagte zum zweiten Mal aus, dass sie mehrfach mit dem Angeklagten und dessen Mitarbeiter verhandelt hatte, weil Termine zur Abgabe der Einkommenssteuer trotz Mahnungen ausblieben und fehlende Unterlagen nicht nachgereicht worden waren. Womit die Firma tatsächlich ihr Geld verdiente, sei undurchsichtig geblieben. Wareneingänge waren ohne entsprechende Rechnungen verbucht worden - offenbar, um den Gewinn zu mindern.

Der Angeklagte, der weiterhin beteuerte, von alledem nichts gewusst zu haben, sei psychisch stark angeschlagen, habe bereits einen Suizidversuch hinter sich und leide unter Depressionen, hatte sein Verteidiger ausgeführt. Die Richterin hatte die Verhandlung bis zur Ladung der beiden neuen Zeugen bis jetzt ausgesetzt.

Beide Zeugen bestätigten jetzt, dass der Verstorbene ihnen gegenüber zugegeben hatte, allein für die Steuerhinterziehung verantwortlich gewesen zu sein. Trotzdem folgte das Gericht dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch seines Mandanten nicht. Zwar sei er nicht vorbestraft, habe seine Steuerschulden inzwischen vollständig beglichen und unter den Folgen der Tat gelitten. "Er musste aber wissen, dass unter seinem Namen Schindluder getrieben wurde", so die Richterin. Spätestens nach der Betriebsprüfung habe er erkennen müssen, dass etwas an den Geschäftspraktiken seines Partners oberfaul gewesen sei. Statt sich rückzuversichern, habe er die Steuerhinterziehung zumindest billigend in Kauf genommen, so die Richterin. (Carla Ihle-Becker)+++

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