Am besten nicht zu schnell!
Leserfrage: "Wie schnell darf ich am Ausgang des Bronnzeller Kreisels fahren?"
Fotos: Rene Kunze
18.03.2026 / FULDA -
Unsere Leser haben häufig spannende Fragen, die sie zunächst selbst herauszufinden versuchen. Aber wenn auch Kollegen und Freundeskreis, Googeln und KI nicht weitergeholfen haben, kommt oft unsere Redaktion ins Spiel. So auch bei diesem OSTHESSEN|NEWS-Leser, den eine verkehrstechnische Frage umtreibt.
"Hallo, in Kollegenkreisen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen zu folgender Frage: Wie schnell darf man eigentlich zwischen Bronnzeller Kreisel und Abzweig A66 fahren? Einer sagt unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit), da sich dort eine bauliche Trennung zwischen den Fahrstreifen befindet und es eine Kraftfahrtstraße ist. Andere sagen 100 km/h, doch wozu stehen dann an den Enden Schilder, die die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzen? Andere wieder sagen maximal 120 km/h. Da dort leider auch immer wieder Unfälle passieren, möchte man sich schon richtig verhalten. Vor dem Umbau gab es dort noch Schilder, die alle Verbote aufhoben. Diese sind aber nicht mehr da. Ich habe keinen Plan. Ich meine, mal in der Fahrschule die unbegrenzte Variante gelernt zu haben. Könntet Ihr da mal Licht ins Dunkel bringen, ich denke, die Frage stellen sich mehrere. Danke im Voraus, ich freue mich auf einen kleinen Beitrag."
"Es gilt im genannten Bereich tatsächlich keine Geschwindigkeitsbegrenzung (also nur Richtgeschwindigkeit 130 km/h), weil dieser Abschnitt autobahnähnlich ausgebaut ist (mit baulicher Trennung der Fahrbahnen).
Einen ähnlichen Fall gibt es z.B auch auf der B458 Richtung Rhön an der Ampel-Kreuzung Höhe Dipperz: Hier wird das Tempo vor der Kreuzung auf 70 gedrosselt (BlitzerJ) und danach nicht mehr explizit aufgehoben – weil ja an der Kreuzung nach Verkehr aus Richtung Wisselrod bzw Dipperz dazustößt. Es gilt also dann also nach der Kreuzung in Fahrtrichtung Rhön wieder das grundsätzliche Limit von 100 Km/h auf Straßen ohne bauliche Trennung der Fahrbahnen.
Auch die Pressestelle des Polizeipräsidiums Osthessen in Fulda bestätigt das:
"Der angesprochene Streckenabschnitt der B27 zwischen dem Bronnzeller Kreisel und dem Abzweig in Richtung A66 beziehungsweise in Richtung Rothemann ist nach der Auffahrt des Kreisels (Ende der durchgezogenen Linie und Zeichen 278) mit zwei baulich getrennten Fahrstreifen je Fahrtrichtung versehen. Eine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung ist in diesem Bereich derzeit nicht ausgeschildert. Für Pkw besteht daher grundsätzlich keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit im Sinne der StVO; es gilt die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Die am Ende des Ausbaubereichs aufgestellten Verkehrszeichen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h anordnen, gelten entsprechend erst ab dem jeweiligen Standort der Beschilderung. Ab diesem Punkt ist die Geschwindigkeit dann verbindlich auf 100 km/h begrenzt.
Unabhängig davon gilt jedoch stets § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung: Fahrzeugführer dürfen nur so schnell fahren, dass sie ihr Fahrzeug ständig sicher beherrschen und innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Geschwindigkeit ist daher immer den jeweiligen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. So können alle Verkehrsteilnehmer dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und sicher ans Ziel zu kommen."
O|N hofft mit diesen ausführlichen Bewertungen weitergeholfen zu haben. (ci)+++