Öl und Gas wieder erlaubt
Koalition einigt sich endlich: Das bedeutet das neue Heizungsgesetz!
Symbolbild: Pixabay
25.02.2026 / REGION -
Nach monatelanger Debatte haben Union und SPD ihre Differenzen beim Heizungsgesetz beigelegt. Künftig sollen Öl- und Gasheizungen wieder in Wohnhäusern eingebaut werden dürfen, wie Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin erklärte. Das ursprünglich von der Ampel eingeführte Gesetz wird in mehreren Punkten geändert, ohne dass die Förderung klimafreundlicher Heizungen wegfällt.
Die staatliche Unterstützung für den Kauf umweltfreundlicher Anlagen wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen bleibt mindestens bis 2029 bestehen. Das neue Eckpunktepapier, auf das sich die Fraktionen geeinigt haben, streicht die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei Neubauten. Diese hatte vor allem in der Union für Kritik gesorgt. Für bestehende Gebäude gelten umfassende Übergangsfristen.
Klimaschutzziele bleiben verbindlich
Zukünftig sollen Hausbesitzer selbst entscheiden können, welches Heizsystem sie installieren. "Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen", heißt es in dem Eckpunktepapier. Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Kraftstoffe wie Biomethan oder synthetische Brennstoffe enthalten. Auf diesen Anteil soll kein CO2-Preis fällig werden, um einen Anreiz für den Umstieg zu schaffen.Vereinfachte kommunale Wärmeplanung für Städte und Gemeinden
Auch die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen ab Mitte 2026, kleinere Kommunen ab Mitte 2028 über Konzepte verfügen. Hausbesitzer sollen dabei mehr Freiheiten erhalten, etwa zwischen Anschluss an ein Wärmenetz, Wärmepumpe oder anderen Systemen zu wählen.