23 einschlägige Vorstrafen
Polizisten beim RoMo 2023 geschlagen und bedroht - 10 Monate auf Bewährung
Fotos: ci
25.02.2026 / FULDA -
Fast auf den Tag drei Jahre liegt die Tat zurück, die am Mittwoch zum zweiten Mal die Justiz in Fulda beschäftigte. Am Rosenmontag 2023 hatte der heute 41-jährige Angeklagte zunächst in einer Bar im Fuldaer Bermudadreieck gefeiert und Bier und Tequila getrunken. Er begab sich auf die Karlstraße, als sich dort eine tätliche Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Personen abspielte, die einen Polizeieinsatz nach sich zog. In der angrenzenden Meistergasse geriet er selbst in eine Rangelei. Dort befand sich auch ein Polizeibeamter in Zivil, der eingriff und laut 'Auseinander, Polizei' rief. Der Angeklagte hatte daraufhin behauptet, 'Ich bin auch ein Kollege'. Und noch während der Polizist nach seinem Ausweis griff, schlug ihm der damals 38-Jährige unvermittelt ins Gesicht und verletzte ihn an Lippe und Jochbein. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde und eine Prellung. Damit noch nicht genug: Bei seiner nachfolgenden Festnahme drohte er einem der Beamten, ihn mit einem Messer "abzustechen".
Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht waren sich beide Seiten mit dem Richter darin einig, dass die damalige Beweisaufnahme am Amtsgericht sorgfältig und korrekt war, so dass die erneute Vernehmung der damals Beteiligten unnötig erschien. Der Ablauf der Tat war geklärt, der Angeklagte hatte Schläge und Drohung eingeräumt, so dass es jetzt um eine neue Bewertung der Strafzumessung ging. Dem Staatsanwalt erschien die sechsmonatige Strafe zu gering, während der Verteidiger darauf verwies, dass die Tat schon drei Jahre zurückliege, sein Mandant sich entschuldigt habe und zur Wiedergutmachung bereit sei, ad hoc 500 Euro von der Schmerzensgeldforderung an den Polizisten zu zahlen. Das Geld wurde dem Nebenkläger daraufhin bar im Gerichtssaal ausgehändigt.
Wegen dieser erheblichen Vorstrafen forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Strafe von zehn Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung, während der Verteidiger sieben Monate für tat- und schuldangemessen hielt. Beide befürworteten, die Strafe erneut zur Bewährung auszusetzen.