Klage gegen Ex-Vorstand
Im R+S-Prozess: Jetzt sagt der Buchhalter aus - und widerspricht dem Vorwurf
Archivbild: O|N / Hendrik Urbin
25.02.2026 / FULDA -
Man könnte beinahe meinen, die Rollen wären vertauscht: Am Montag schaltete die Verteidigerbank im Prozess um Ex-R+S-Vorstand Markus R. auf Angriff und nahm die geladenen Zeugen in die Mangel - unter ihnen der ehemalige Buchhalter von R+S. Der widersprach prompt den angeblich auf seinen Aussagen fußenden Anschuldigungen, an zahlreiche Aussagen konnte er sich nicht mehr erinnern. Ähnlich frustrierend dürfte für die Klagebank die Vernehmung der weiteren Zeugen gewesen sein.
Wir erinnern uns: Beim Fuldaer Konzern R+S Group GmbH sind in der Vergangenheit Bilanzen manipuliert worden. Dadurch ist dem Unternehmen, welches bis Oktober 2021 als R+S Group AG firmierte, ein Schaden in Höhe von 8 Mio. Euro entstanden. Dieses Geld will die Geschäftsführung des Unternehmens mit 3.000 Mitarbeitern von den Verantwortlichen zurück und hat Schadensersatzklage eingereicht. Der Vorwurf richtet sich gegen den Firmengründer und langjährigen Vorstandsvorsitzenden Markus R. sowie Matthias H., den damaligen Finanzvorstand.
Am Montag wurde der Prozess nach monatelanger Pause fortgesetzt - als Zeugen waren der ehemalige Buchhalter von R+S, Andreas R., der Geschäftsführer der damals am Unternehmen beteiligten Haspa BGM, Carsten R., und der Wirtschaftsprüfer Dr. Volker H. von Ebner und Stolz - er hatte den belastenden Bericht über die Bilanzfälschung verantwortet - geladen. Alle drei erschienen auch zu der Sitzung, die von den Morgenstunden bis in die Abendstunden andauerte, und das ohne nennenswerte Unterbrechung.
"Interne" und "externe" Bewertungsdateien werfen Fragen auf
Lange war unklar, ob Andreas R. überhaupt vor Gericht aussagen wird. Er hatte zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen. Dem hat das Gericht eine Absage erteilt, da er aufgrund von Verjährungsfristen nicht mehr juristisch belangt werden kann. Im weiteren Verlauf wurde der Buchhalter an erster Stelle zu Differenzen zwischen "internen" und "externen" Bewertungsdateien befragt. In ihnen sieht die Anklage die Bilanzmanipulation begründet.Vermeintliches Geständnis? So reagierte der Gesellschafter
Dann trat Carsten R., Geschäftsführer der an bis 2025 R+S beteiligten Haspa BGM, in den Zeugenstand. Er berichtete, er habe einen Manager in dem Unternehmen installiert, um einen genaueren Überblick über die Finanzen zu erhalten. Dieser habe ihn schließlich angerufen und mitgeteilt, dass der Buchhalter Andreas R. eingeknickt sei und "sich geöffnet" habe. Die Bilanzen seien manipuliert worden. Daraufhin habe er seinen langjährigen Kontakt im Unternehmen, den damaligen Finanzvorstand, angerufen und nach Hamburg einbestellt.Widerspruch im "Kreuzverhör"
Im darauf folgenden "Kreuzverhör" wurde es dann brisant, denn die Anwälte der Beklagten warfen die Frage in den Raum, wie er denn erkläre, einen Tag nach dem "tiefen Vertrauensbruch" den Finanzvorstand als Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft vorgeschlagen zu haben. Auf diese Frage habe er sich nicht vorbereitet, meinte daraufhin Carsten R. Genauso hinterfragten die Verteidiger, ob er das Gedächtnisprotokoll über sein Gespräch auf eigenen Antrieb hin angefertigt habe. Erst erklärte der Geschäftsführer, es sei ihm wichtig erschienen. Auf wiederholte Nachfrage gab er dann an, dass die Anwälte von R+S ihn darum gebeten hätten.Wirtschaftsprüfer sieht klare Fehler und "geschickte Verschleierung"
Deutlich hob der Wirtschaftsprüfer auch hervor, dass hier keine "Spielräume" ausgenutzt, sondern definitiv die "Wesentlichkeitsgrenze" überschritten wurde - und: dass eine "sehr geschickte Verschleierung" der Manipulation stattgefunden habe. Auch er musste aber schließlich einräumen, bedeutende Detailfragen nicht beantworten zu können. Gab es etwa einen Grund, dass Rückstellungen für Urlaub oder Überstunden gestrichen wurden? Der Buchhalter R. hatte zuvor angegeben, dass etwa in einigen Verträgen festgehalten worden sei, dass es keinen Anspruch auf Auszahlung gebe und man in diesem Jahr lediglich Fehler der Vorjahre korrigiert habe, sprich diese Rückstellungen nicht notwendig gewesen seien. Das sei vor Ort nicht kommuniziert worden und daher nicht zu bewerten gewesen, so der Wirtschaftsprüfer.