Raub und schwere Körperverletzung
52-Jährige betäubt ihre Internetbekanntschaft und stiehlt ihm Goldbarren
Symbolbilder: pixabay
21.03.2026 / HANAU -
Die Große Strafkammer am Landgericht Hanau hat nach einigen Verzögerungen jetzt das Urteil gegen eine 52-jährige Angeklagte gesprochen, der schwerer Raub und Körperverletzung vorgeworfen worden war. Die Frau wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und die Einziehung von 76.000 Euro des Wertersatzes angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte der im Jahr 1974 in Groß-Umstadt geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vorgeworfen, sich am 10. Dezember vor drei Jahren mit einem heute 61-jährigen Mann in dessen Wohnung in Bad-Soden-Salmünster verabredet zu haben. Die Angeklagte und der später Geschädigte hatten sich zuvor über eine Online-Dating-Plattform kennengelernt und verabredet. Die 52-Jährige hatte vorgegeben, den Abend mit dem Bekannten verbringen zu wollen. Tatsächlich beabsichtigte sie aber, dem Mann einen Goldbarren zu stehlen, von dessen Existenz er ihr vorher erzählt hatte.
Romantisches Date endete mit Körperverletzung und Raub
Die mehrfach einschlägig vorbestrafte Frau stritt vor Gericht bis zuletzt alle Tatvorwürfe ab. Ursprünglich war der Prozess am Landgericht Hanau gegen die Frau bereits für Ende April 2025 geplant worden, musste aber verschoben werden, so dass eine Neuterminierung erforderlich war. Das Landgericht hatte vier Prozesstage anberaumt, doch weil die Frau mehrfach aus angeblichen Krankheitsgründen nicht zu den Terminen erschienen war, hatte sich die Urteilsverkündung bis jetzt verzögert. (ci)+++