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Hessen schafft Bürokratie ab: Kommunen erhalten freie Hand für vier Jahre
Archivfotos: O|N / Hendrik Urbin
05.02.2026 / REGION -
Der Hessische Landtag hat am Donnerstag in dritter Lesung das Kommunale Flexibilisierungsgesetz (KommFlexG) beschlossen. Das Gesetz ermöglicht es Städten, Gemeinden und Landkreisen, sich auf Antrag für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards zu befreien und bürokratische Hürden abzubauen.
Kommunalminister Roman Poseck (CDU) betont: "Mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz vertrauen wir auf die Stärke unserer Kommunen. Sie wissen selbst am besten, wo Vorgaben verzichtbar sind."
Flexibilität vor Ort – Kommunen bestimmen selbst
Poseck weiter: "Das Kommunale Flexibilisierungsgesetz ist ein Meilenstein für die Kommunen in Hessen. Wir vertrauen auf die Kompetenz und die Kreativität unserer Kommunen und geben ihnen die Möglichkeit, vor Ort passgenaue Lösungen zu finden. Dabei gibt die Kommune selbst den Weg vor, welche Standards sie als zu bürokratisch empfindet und von welchen sie sich befreien möchte. Wenn sich die Erleichterungen bewähren, werden wir diese auch landesweit umsetzen. Nach diesem "Bottom-Up"-Prinzip schaffen wir ein Reallabor für Innovation und Effizienz. Wir folgen damit auch dem Rat von hochrangigen Experten, die in Experimentierklauseln einen geeigneten Weg sehen, unser Land erfolgreich zu reformieren und zu modernisieren."Besonders wichtig sei laut Poseck, dass das Verfahren für die Kommunen einfach, unbürokratisch und serviceorientiert gestaltet sei: "Die Anträge auf Standardbefreiung werden über eine elektronische Plattform abgewickelt werden können. Die Kommunen haben mit dem Hessischen Innenministerium einen einzigen Ansprechpartner, der die weitere Koordinierung innerhalb der Landesregierung übernimmt. Das unterscheidet uns von anderen Bundesländern, wo die Kommunen zunächst die zuständige Behörde ausfindig machen müssen. Besonders experimentierfreudige Kommunen können auf Antrag zu Modellkommunen bestimmt werden. Wir prämieren damit Mut zur Entbürokratisierung, indem wir für diese Kommunen das Verfahren noch weiter vereinfachen."
Weitere Entlastungen und Deregulierungen
Das Gesetz enthält direkt wirksame Maßnahmen, darunter: Die Abschaffung der seit 1949 bestehenden Anhörungsausschüsse, Vereinfachungen im kommunalen Haushaltsrecht und der Verzicht auf zusätzliche Rechenschaftsberichte. Poseck erklärt: "Diese nachvollziehbare Forderung haben wir noch nach der Anhörung aufgegriffen und damit ein klares Signal für mehr Effizienz und weniger Bürokratie gesetzt."Bessere Zusammenarbeit und kommunale Identität
Das Gesetz erlaubt Landkreisen und Gemeinden künftig, gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehörden zu bilden, was vor allem kleinere Gemeinden entlastet. Außerdem wurde die Vergabe von Namenszusätzen ausgeweitet: Gemeinden können künftig auf Antrag Titel wie "Heilbad", "Kurort" oder "Kurstadt" führen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.Das KommFlex-Gesetz reagiert kurzfristig auf eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur Änderung der Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen. Das Sitzzuteilungsverfahren für mittelbare Wahlen wurde angepasst, sodass die rechtssichere Durchführung der Kommunalwahlen gewährleistet ist.
Klares Bekenntnis zu Freiheit und Entbürokratisierung
Staatsminister Manfred Pentz (CDU) ergänzt: "Mit dem KommFlex geben wir unseren Kommunen in Hessen mehr Beinfreiheit. Die Bürgerinnen und Bürger befreien wir von der Last unnötiger Bürokratie. Weniger Papier, schnellere Verfahren – das ist Bürokratieabbau pur. Dass sich jetzt auch der Bund für den hessischen Weg interessiert, zeigt einmal mehr: Wenn es um Entbürokratisierung geht, steht Hessen an der Spitze der Bewegung."Hintergrund: Das Gesetz wurde von CDU und SPD in den Landtag eingebracht. Es umfasst Standardbefreiungen, konkrete Entbürokratisierungsmaßnahmen in der Hessischen Gemeindeordnung, Landkreisordnung, im Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz. (pm/Constantin von Butler) +++