Wert: 80.000 Euro

Internetbekannschaft betäubt 51-Jährigen und raubt ihm Goldbarren

Der 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, ihrer Internetbekannschaft einen Goldbarren im Wert von 80.000 Euro geraubt zu haben
Symbolbild: pixabay

19.01.2026 / HANAU/BAD SODEN-SALMÜNSTER - Vor der Großen Strafkammer am Landgericht Hanau hat am Montagmorgen ein Prozess begonnen, bei dem ein spektakulärer Raub aus dem Jahr 2022 angeklagt ist. Die Staatsanwaltschaft wirft der im Jahr 1974 in Groß-Umstadt geborenen und heute 51 Jahre alten Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, sich am 10. Dezember vor drei Jahren mit dem Geschädigten in dessen Wohnung in Bad-Soden-Salmünster verabredet zu haben. Sie gab vor, den Abend mit ihrer Internetbekanntschaft verbringen zu wollen, tatsächlich beabsichtigte sie, dem Mann einen Goldbarren zu stehlen, von dessen Existenz sie zuvor erfahren haben soll.



Die Angeklagte und der Geschädigte sollen sich zuvor über eine Online-Dating-Plattform kennengelernt und verabredet haben. In der Wohnung des Zeugen hatten die Beiden zunächst zu Abend gegessen und Fernsehen geschaut. Anschließend soll die Angeklagte den Zeugen gebeten haben, im Badezimmer ein Bad einzulassen.

Während seiner kurzen Abwesenheit soll die 51-Jährige in das auf dem Wohnzimmertisch stehende Glas des Mannes mit Vanillelikör ein Schlaf- und Beruhigungsmittel, sowie ein weiteres Schlafmittel gegeben haben. Nachdem der Geschädigte das Getränk nichtsahnend zu sich genommen hatte, soll er eine starke Übelkeit und Müdigkeit empfunden haben und letztlich das Bewusstsein verloren haben. Nachdem sie den Mann auf diese Weise betäubt hatte, soll die Angeklagte ihm aus der Schublade seines Nachttischs einen Goldbarren von einem Kilo Gewicht sowie fünf 100-Gramm-Goldbarren im Gesamtwert von rund 80.000 Euro entwendet haben, um damit dann die Wohnung zu verlassen, bevor der ohnmächtige Mann wieder zu sich kam.

Ursprünglich war der Prozess am Landgericht Hanau gegen die Frau bereits für Ende April 2025 geplant worden, musste aber verschoben werden, so dass eine Neuterminierung erforderlich war. Das Landgericht hat vier Prozesstage anberaumt. (ci)+++

X