Verdacht des versuchten Mordes

Sprengstoffanschlag auf Café: Anklage gegen 15-jährigen Niederländer

Ein 15-jähriger Niederländer soll im vergangenen Sommer einen Sprengstoffanschlag auf ein Café in Frankfurt-Bockenheim verübt haben.
Symbolbild: Pixabay

08.01.2026 / FRANKFURT AM MAIN - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat nach monatelangen Ermittlungen Anklage erhoben: Ein 15-jähriger Niederländer soll im vergangenen Sommer einen Sprengstoffanschlag auf ein Café in Frankfurt-Bockenheim verübt haben. Nur dem beherzten Eingreifen des Wirts ist es zu verdanken, dass niemand ums Leben kam.



Dem jugendlichen niederländischen Staatsangehörigen wird ein versuchtes Tötungsdelikt im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag auf das "Café Omonia" in Frankfurt-Bockenheim am 5. August 2025 vorgeworfen. Zuständig ist die Jugendkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Frankfurt am Main. Der Jugendliche sitzt seit seiner Festnahme noch am Tattag in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte er dank einer gezielten phänomenbezogenen Sensibilisierung der hessischen Polizei in unmittelbarer Nähe zum Tatort festgenommen werden.

Sprengsatz in Café geworfen

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am frühen Abend eine sogenannte unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) – bestehend aus einer Kugelbombe und mehreren Litern Brandbeschleuniger – durch die geöffnete Tür in das zu diesem Zeitpunkt gut besuchte Café geworfen haben. Die Vorrichtung detonierte und setzte den Innenraum des Lokals sofort in Vollbrand.

Dem mutigen Eingreifen des Lokalwirts ist es laut Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass er sich selbst sowie vier weitere Gäste über einen freigehaltenen Fluchtweg ins Freie retten konnte. Alle Personen blieben weitgehend unverletzt.

Tat gegen Bezahlung geplant?

Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord zum Nachteil von fünf Menschen – mit den Mordmerkmalen Heimtücke, Habgier sowie dem Einsatz gemeingefährlicher Mittel – in Tateinheit mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und besonders schwerer Brandstiftung.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Abschluss der Ermittlungen von einer sogenannten Auftragstat aus. Demnach soll der Jugendliche in den Niederlanden gezielt angeworben worden sein. Ihm sei für die Tat ein Entgelt versprochen worden. Zudem soll er für die Durchführung ins Rhein-Main-Gebiet gebracht und bei der Tat konkret angeleitet worden sein.

Nach vorläufiger Einschätzung ordnen die Ermittler den Fall dem Phänomen "Crime-as-a-Service" zu, konkret der Unterkategorie "Violence-as-a-Service". Nun liegt es am Landgericht Frankfurt am Main zu entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. (pm/ems) +++


Symbolbilder (2): O|N


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