Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von sechs Windenergieanlagen
Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Vorranggebiet "HEF 21" in den Gemarkungen Friedewald und Heringen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg genehmigt.
Symbolfoto: O|N
03.01.2026 / REGION HEF-ROF -
Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Vorranggebiet "HEF 21" in den Gemarkungen Friedewald - eine Windenergieanlage - und Heringen - fünf Windenergieanlagen - im Landkreis Hersfeld-Rotenburg - im Windpark Gaishecke 3 - genehmigt.
Die Vorhabenträgerin hatte im Mai 2025, zuletzt ergänzt im November 2025, einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP-5 E2 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Gesamthöhe von 249,5 Metern und einer Nennleistung von sieben Megawatt je Anlage. Die Genehmigungserteilung wird am 12. Januar im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. Im Vorranggebiet "HEF 21" werden bereits zehn Bestandsanlagen - Windpark Gaishecke 1 - betrieben, vier weitere befinden sich derzeit in der Errichtungsphase im Windpark Gaishecke 2, östlich der Landstraße L3306. (mis/pm) +++
Im Vorranggebiet \"HEF 21\" werden bereits zehn Bestandsanlagen - Windpark Gaishecke 1 - betrieben, vier weitere befinden sich derzeit in der Errichtungsphase im Windpark Gaishecke 2, östlich der Landstraße L3306.
Symbolfoto: O|N / Gerhard Manns