Elektroautos bis 2035 von Kfz-Steuer befreit

Gesetze, Regeln, Vorschriften: Das ändert sich 2026

Das ändert sich 2026 im Straßenverkehr
Symbolbild: Pixabay

01.01.2026 / REGION - Im nächsten Jahr treten wieder neue Regelungen und angepasste Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft. Anton Hofmann, vom Auto Club Europa, Pressesprecher im ACE-Kreis Main-Kinzig und Wetterau, gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer relevant sind.


Höhere Benzinpreise

Der CO₂-Preis pro Tonne steigt auch 2026 weiter: Die Preise liegen zwischen 55 und 65 Euro. Grundlage dafür ist das deutsche nationale Emissionshandelssystem. Es gilt für Brennstoffe wie Benzin, Gas und Heizöl. Die Händler – etwa Tankstellenketten – geben die steigenden Kosten an ihre Kunden weiter. Zusätzlich zu dieser nationalen CO₂-Bepreisung werden ab 2026 auch die Kosten durch den EU-Grenzausgleich für importierte Güter mit hohem CO₂-Fußabdruck fällig. Insgesamt sind dadurch Mehrkosten von etwa 1,5 bis 3 Cent pro Liter Diesel oder Benzin zu erwarten.

Pendlerpauschale

Voraussichtlich ab Januar wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent erhöht. Das gilt schon ab dem ersten Kilometer. Bisher erhielten Pendlerinnen und Pendler 30 Cent pro Kilometer bei einer Wegstrecke von bis zu 20 Kilometern angerechnet. 38 Cent gab es erst ab dem 21. Kilometer. Die neue Pauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Das heißt: Menschen, die mit dem Auto, Motorrad, per Rad, zu Fuß oder mit den Öffentlichen pendeln, können in ihrer Steuererklärung für 2026 pro einfache Strecke des Arbeitswegs 38 Cent pro Kilometer absetzen.

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

Die Bundesregierung befreit reine Elektroautos bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer, um den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern. Bisher gilt die Steuerfreiheit für Fahrzeuge, die bis Ende 2025 zugelassen werden, für eine Dauer von bis zu zehn Jahren. Künftig soll die Regelung so angepasst werden, dass Elektroautos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, ebenfalls befreit bleiben – maximal jedoch bis Ende 2035.

Deutschlandticket wird teurer

Das Abonnement für den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland wird ab dem 1. Januar pro Monat 63 Euro statt 58 Euro kosten. Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder haben zudem die Weichen für einen Preismechanismus beim Deutschlandticket gestellt, der ab 2027 gelten soll. Der Preis soll dann anhand eines Indexes gebildet werden. Personal-, Energiekosten und allgemeine Kostensteigerungen möchte man so abbilden, aber gleichzeitig den Ticketpreis attraktiv halten. Ab 2027 soll der Preis anhand dieses Indexes transparent und nachvollziehbar steigen. Details werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 beschlossen.

Und nicht nur im Straßenverkehr ändert sich so einiges. Auch das ändert sich:

Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll 2026 von 11.784 auf 12.348 Euro steigen. Das ist im "Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs", kurz Steuerfortentwicklungsgesetz, festgelegt. Ebenfalls dort festgelegt ist der Spitzensteuersatz, der weiter 42 Prozent beträgt. Er greift 2026 ab einem Einkommen von 69.879 Euro (statt ab 68.481 Euro). Für Ehepaare und Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Wert.

Beiträge in der Krankenversicherung

Für viele privat Krankenversicherte steigen im neuen Jahr die Beiträge. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW müssen mit Jahresbeginn etwa 60 Prozent der Versicherten im Schnitt 13 Prozent mehr zahlen. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres weitere Versicherer nachziehen werden.

Rente

Zum 1. Juli steht eine Rentenanpassung an. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung prognostiziert eine Steigerung von 3,73 Prozent.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Laut Bundesregierung bedeutet das eine Verbesserung für bis zu 6,6 Millionen Jobs. Bereits beschlossen ist auch eine Anhebung des Mindestlohns ab 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde.

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf sieben Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Ob die Änderung Verbraucherinnen und Verbraucher auch spüren, ist unklar. Gastronomen dämpften vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. (mp/pm) +++

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