Brand- und Katastrophenschutz gestärkt
Innenminister Poseck: Sicherheit der Bevölkerung bestmöglich gewährleisten
Archivfoto: O|N/Niklas Mönke
07.01.2026 / REGION -
Die Hessische Landesregierung hat ihre umfangreiche Unterstützung der Kommunen im Brand- und Katastrophenschutz auch dieses Jahr fortgesetzt und mehr als 21 Millionen Euro in die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -häusern investiert; 2024 lag die Summe dafür bei rund 20 Millionen Euro.
Fortgesetzt wurde auch die Ausstattungsoffensive im Katastrophenschutz, für die dieses Jahr rund drei Millionen Euro aufgewendet wurden. Des Weiteren hat das Innenministerium neben der Unterstützung der Kommunen im Bereich der Aus- und Fortbildung mit der Hessischen Landesfeuerwehrschule in den zurückliegenden zwölf Monaten gezielte Maßnahmen angestoßen, um die Kommunen und Feuerwehren sowie die Hilfsorganisationen von Bürokratie zu entlasten.
Für Innen- und Heimatschutzminister Roman Poseck sind moderne Einsatzfahrzeuge und zeitgemäße Feuerwehrhäuser wichtige Investitionen in den Schutz und die Sicherheit der Bürger: "Bei Bränden, Unfällen oder Unwetterlagen können wir uns in Hessen auf schnelle und professionelle Hilfe verlassen. Möglich wird dies vor allem durch das ehrenamtliche Engagement der rund 70.000 Frauen und Männer in mehr als 2.400 Freiwilligen Feuerwehren sowie der rund 7.000 Helferinnen und Helfer der Katastrophenschutzorganisationen. Den knapp 80.000 Ehrenamtlichen gilt mein herzlicher Dank für tausende erfolgreiche Einsätze, unzählige gerettete Leben und den auch 2025 verlässlich gewährleisteten Schutz auf höchstem Niveau.
Seit 2023 stellt das Innenministerium zudem ein landesweites Schulungsangebot für Katastrophenschutz- und Verwaltungsstäbe bereit. Damit stärken wir flächendeckend die Handlungsfähigkeit im Krisenfall. Bis Mitte 2026 werden alle 21 Landkreise und sechs kreisfreien Städte einschließlich der Stadt Hanau das Angebot genutzt haben, ihre Stäbe in bis zu neun aufeinander aufbauenden Modulen ausbilden zu lassen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ausbildung von Multiplikatoren, die die kreisangehörigen Gemeinden beim Aufbau und bei der Schulung ihrer Verwaltungsstäbe unterstützen. Ergänzend dazu wurde 2025 ein ‚Bürgermeisterseminar‘ als Pilotprojekt gestartet, das kommunale Führungskräfte gezielt auf ihre Rolle in Krisenlagen vorbereitet. Dieses Format wird 2026 fortgeführt und ausgebaut.
Mit einem gut aufgestellten Katastrophenschutz leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur zivilen Verteidigung in Deutschland. Darüber hinaus hat das Land Hessen seit 2023 einen eigenen Sicherheits- und Resilienzrat mit Resilienzstrategie, die Maßnahmen zur Sensibilisierung sowie zur Sicherung von Handlungs- und Funktionsfähigkeit bündelt.
Auch im kommenden Jahr werden wir aller Voraussicht nach für den Brand- und Katastrophenschutz Mittel wie in den Vorjahren bereitstellen. Die 4,7 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur Sondervermögen des Bundes und die 300 Millionen Euro Soforthilfe für die hessischen Kommunen bieten Kommunen zudem zusätzliche Spielräume, Investitionen in ihre Feuerwehren zu tätigen. Hessen hat sich unter anderem auf der Innenministerkonferenz dafür stark gemacht, dass die Mittel aus dem Sondervermögen auch dem Bereich Bevölkerungsschutz zugutekommen können und von den anderen Landesinnenministern sowie dem Bundesinnenminister dafür Zustimmung erhalten."
Landesregierung entlastet Kommunen durch Entbürokratisierung im Brandschutz / bereits 20 Beratungsanfragen durch Kommunen zum Leitfaden Musterfeuerwehrhaus
Um die Kommunen im Brandschutz weiter zu unterstützen, hat das Innenministerium seit Jahresbeginn zahlreiche Maßnahmen zur Entbürokratisierung angestoßen und einen Leitfaden mit den grundlegenden Rahmenbedingungen, die bei der Planung und Projektierung von Feuerwehrhausneubauten zu beachten sind (z. B. Standortauswahl, Mindestanforderungen, optimaler Projektablaufplan, etc.) , sowie Musterraumprogramme und Mustergrundrisse veröffentlicht.Heimatschutzminister Roman Poseck verspricht sich davon eine weitere Entlastung der Kommunen, die der Stärkung des Brandschutzes zugutekommt: "Ich möchte Städte, Gemeinden und Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz von unnötigen bürokratischen Standards befreien, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Löschen, Bergen, Retten und Schützen. Neben einer von Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßenen Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht haben wir beispielsweise eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen geschlossen. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Freiraum für pragmatische Lösungen vor Ort, um Optimierungsbedarfe zu adressieren.
Wir haben bereits die jährliche Vorlage von Fahrtenbüchern für Katastrophenschutz-Fahrzeuge bei der unteren Katastrophenschutzbehörde abgeschafft und die Farbvorgabe für die Einsatzbekleidung der Feuerwehrleute geändert. Weiterhin berät der Hessische Landtag derzeit ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz, das den Kommunen ermöglichen soll, Standards zu befreien, Bürokratie abzubauen und Modellvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz zur Erprobung innovativer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen zu initiieren. Zeitnah wird auch die Altersgrenze für Feuerwehrangehörige von 65 auf 67 Jahre angehoben. Hierfür wird das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz angepasst, was sich ebenfalls in der parlamentarischen Beratung befindet.
Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, werden wir auch in Zukunft weitere Maßnahmen zur Entlastung ergreifen. Dazu gehört etwa die Digitalisierung des Antragsverfahrens für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen. Das Pilotverfahren startete 2025 mit fünf Testlandkreisen für die Förderperiode 2026. Der Mehrwert eines medienbruchfreien, transparenten und nachvollziehbaren Antragsverfahrens zeigt sich bereits jetzt.
Die Testphase endet im Frühjahr 2026. Im Sommer 2026 führen wir das Verfahren dann in allen übrigen hessischen Landkreisen ein. So stellen wir sicher, dass das Antragsverfahren zur kommenden Förderperiode landesweit vollständig digital bereitsteht. Die Kommunen können ihre Anträge dann einfacher und schneller einreichen, und die Bearbeitung wird insgesamt effizienter." (mis/pm) +++