Fast seine komplette Jugend im Knast
Urteil nach Messerattacke: 21-Jähriger muss für acht Jahre ins Gefängnis
Fotos: ci
06.12.2025 / FULDA -
"Die meisten von uns hier im Gerichtssaal haben die Jahre zwischen 20 und 30 hinter sich. Und für die meisten war das ihre 'best time of life'. Sie aber waren die meiste Zeit in Haft und haben eine weitere lange Strafe vor sich", sagte Richter Joachim Becker zu dem 21-Jährigen, der gerade sein Urteil entgegengenommen hatte: Acht weitere Jahre für gefährliche Körperverletzung, unter der das Opfer bis heute psychisch und physisch leidet.
Der Staatsanwalt hatte in seiner Anklage in der Tat Mordmerkmale wie Heimtücke erkannt. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass seine Messerstiche tödlich sein konnten. In seinem Plädoyer hatte er auch auf das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten verwiesen, der seit seinem 14. Lebensjahr die meiste Zeit im Gefängnis verbracht habe, vor allen Dingen wegen Gewaltdelikten, aber auch wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung und BTM-Verstößen. Er forderte für ihn eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Die Vertreterin der Nebenklage hatte für zehn Jahre Haft für den 21-Jährigen plädiert.
Richter Becker verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Angeklagte keinerlei körperliche oder geistige Einschränkung habe und voll schuldfähig sei. Über das Motiv für die martialische Messerstecherei herrsche bis zuletzt völlig Unklarheit. "Die Tat macht fassungs- und ratlos", so der Richter. Gleichwohl müsse dem 21-Jährigen zugutegehalten werden, dass er freiwillig von seiner Tat zurückgetreten sei. Es wäre ihm ein leichtes gewesen, sie zu vollenden. Der Richter wies ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechtsnorm des strafbefreienden freiwilligen Rücktritts von der Tat weithin unbekannt sei, aber ihre Berechtigung habe.
In seinem Schlusswort wünschte der Richter dem jungen Mann, dass er sich während der nun anstehenden langen Haftzeit um einen Schulabschluss und eine Ausbildung kümmern könne, damit er später in Freiheit ein straffreies Leben führen könne und nicht wieder am Bahnhof herumlungern müsse.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Carla Ihle-Becker)+++