Plädoyers im Landgericht
Attacke mit 10 Messerstichen in Bad Hersfeld: Mann (21) steht vor Gericht
Archivbild: O|N / Christopher Göbel
29.11.2025 / FULDA -
Bewusste Tötungsabsicht oder doch nur Kontrollverlust? Darum wird es sich bei der Strafzumessung für einen 21-Jährigen gehen, dessen Fall derzeit am Landgericht Fulda verhandelt wird. Der junge Mann soll im November vergangenen Jahres einen 30-jährigen Bekannten in Bad Hersfeld mit zehn Messerstichen schwerst verletzt haben.
Der Täter hatte den Mann in seiner Wohnung aufgesucht, um sein Handy benutzen zu dürfen. Er wollte einen Streit mit seiner Freundin beilegen, was offenbar auch gelang. Dann wollte der 30-Jährige aber sein Telefon zurück, weil er einkaufen gehen wollte. Als der Täter zögerte, entriss er ihm das Handy und ging zur Wohnungstür. Anscheinend unvermittelt stach der 21-Jährige ihm zweimal in den Rücken, mehrfach in Arme und Oberkörper.
Dem 30-Jährigen gelang es, derweil das Messer noch in seiner Schulter steckte, sich in den nahe gelegenen Lingpark zu retten. Hier hatte er Glück im Unglück: Er traf auf eine Gruppe medizinisch ausgebildeten Personals, die ihn erstversorgte und somit wohl auch das Leben rettete.
"Dem Angeklagten ist bewusst gewesen, dass die Messerstiche tödlich sein konnten"
Staatsanwalt Cornelius Raab sah in dem Vorgehen des Täters klare Mordmerkmale. "Dem Angeklagten ist bewusst gewesen, dass die Messerstiche tödlich sein konnten", erklärte er. Er warf dem Täter vor, sich Lügengeschichten ausgedacht zu haben, um seine Schuld abzumildern. Zudem wies Raab auf das umfangreiche Vorstrafenregister des Angeklagten hin, der seit seinem 15. Lebensjahr die meiste Zeit im Gefängnis verbracht habe, vor allen Dingen wegen Gewaltdelikten. Hintergründe der Tat "nebulös", meint der Verteidiger
Verteidiger Stefan Algeier führte zur Entlastung seines Mandanten ins Feld, dass er sich nach der Tat gestellt und sich auch nach dem Befinden des Opfers erkundigt habe. Er verwies darauf, dass die Hintergründe der Tat nebulös blieben und vermutete tiefer gehende Spannungen zwischen Täter und Opfer. Deswegen geht Algeier von schwerer Körperverletzung aus, die allerdings gravierend gewesen sei. Er plädierte für eine Strafe von sechs Jahren, während der sich der Angeklagte auch um einen Schulabschluss und eine Ausbildung kümmern könne. Das Urteil soll am Freitag, 5. Dezember, um 9 Uhr gesprochen werden. (Bernd Götte) +++
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