Wenn das Erbe zur Belastung wird

Schuldnerberatung warnt: So schützt man sich vor unerwarteten Schuldenfallen

„In unserer Schuldnerberatung kann man sich kostenlos und vertraulich beraten lassen“, sagt Erster Kreisbeigeordneter Patrick Krug. Wer Hilfe benötigt, kann sich an Elke Diehl (vorn), Yvonne Steller (rechts) und Ina Sachs wenden.
Foto: Sabine Galle-Schäfer/Vogelsbergkreis

30.11.2025 / REGION VB - Ein Trauerfall in der Familie oder der Verlust des Arbeitsplatzes – solche Ereignisse sind schon emotional schwer genug. Kommen dann noch unerwartete finanzielle Schwierigkeiten hinzu, kann die Lage schnell überwältigend wirken. Die Schuldnerberatungsstelle des Vogelsbergkreises weist aktuell auf zwei typische "Schuldenfallen" hin, die sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden lassen.


Geerbte Schulden – Wenn der Nachlass zur Belastung wird

Immer häufiger melden sich Hinterbliebene bei der Beratungsstelle, weil sie mit einem Erbe unwissentlich auch einen Schuldenberg übernommen haben. Ein aktueller Fall aus der Beratung zeigt die Tragweite: Herr S. hatte keine Kenntnis von den finanziellen Schwierigkeiten seiner verstorbenen Frau. Weil er das Erbe nicht aktiv ausschlug, haftet er nun für ihre gesamten Schulden und muss sich mit den Gläubigern auseinandersetzen – eine schwere zusätzliche Belastung in einer Zeit der Trauer.

Was viele nicht wissen: Wer eine Erbschaft nicht antreten möchte, muss diese aktiv ausschlagen. Die Frist ist kurz, man hat dafür nur sechs Wochen Zeit, nachdem man vom Erbfall erfahren hat. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen erklärt werden.

Wer diese Frist versäumt, erbt automatisch alles – Vermögen und Schulden. Die Expertinnen der Schuldnerberatung raten daher: "Sprechen Sie offen über Finanzen. Wer weiß, dass er Schulden hinterlassen wird, kann seine Angehörigen schützen, indem er einen Hinweis zur Erbausschlagung an einem leicht zugänglichen Ort wie bei den persönlichen Unterlagen hinterlegt."

Fehlende Krankenversicherung – Eine oft unterschätzte Gefahr

Ein weiteres, oft übersehenes Risiko sind Schulden bei der Krankenkasse. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung – und zwar für jeden, unabhängig davon, ob man arbeitet oder Sozialleistungen bezieht.

Ein typisches Beispiel: Herr M. verliert seinen Job, beantragt aber kein Arbeitslosengeld, weil er von Erspartem leben möchte. Er geht fälschlicherweise davon aus, dass er sich in dieser Zeit nicht versichern muss. Ein fataler Irrtum: Er hätte sich selbst bei seiner Krankenkasse als freiwillig Versicherter melden müssen. Die Folge sind hohe Beitragsnachforderungen, die schnell zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen können. Im schlimmsten Fall steht man ohne Versicherungsschutz da, wenn man ärztliche Hilfe braucht.

Der dringende Appell der Beratungsstelle lautet daher: "Prüfen Sie nach jeder beruflichen Veränderung oder dem Ende von Leistungsbezügen sofort Ihren Versicherungsstatus. Nehmen Sie proaktiv Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um eine lückenlose Versicherung sicherzustellen."

Hilfe und Beratung gibt es auch hier kostenlos und vertraulich bei der Vogelsberger Schuldnerberatungsstelle. Wer unsicher ist, ob er ein Erbe annehmen sollte, oder wenn Beitragsschulden bei der Krankenkasse drohen, kann man sich im Landratsamt Unterstützung holen. Die Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatungsstelle helfen, die Situation zu überblicken und die richtigen Schritte einzuleiten.

Das Beratungsangebot ist für alle Bürgerinnen und Bürger des Vogelsbergkreises kostenlos und streng vertraulich. (mis/pm) +++

X