Voller Saal im Propsteihaus Petersberg
Vortrag "Ehegattentestament" von Notar Jonathan Schlitt trifft den Nerv
Fotos: Rene Kunze
26.11.2025 / ANZEIGE -
Seit November 2024 informiert die Kanzlei Dr. Schlitt & Coll. aus Petersberg (Kreis Fulda) regelmäßig über Fragen des Erbrechts. Der vierte und für das Jahr 2025 letzte Vortrag der Reihe am Dienstagabend (25. November 2025) im Propsteihaus - gehalten von Rechtsanwalt und Notar Jonathan Schlitt sowie zwei Kollegen - drehte sich um das Thema "Ehegattentestament" – und stieß auf bemerkenswert großes Interesse.
Die Kanzlei ist auf Erbrecht und Vermögensnachfolge spezialisiert: Jonathan Schlitt weiß also, welche Sorgen die Menschen umtreiben. Häufig befassen sich Menschen erst mit den Themen Testament und Erbrecht, wenn sie im Freundes- und Bekanntenkreis Streitigkeiten nach Todesfällen erfahren, berichtet er. Diesen Streitigkeiten kann man vorbeugen, indem man sich rechtzeitig mit dem Erbrecht befasst – und genau das will die kostenlose Vortragsreihe, die auch 2026 fortgesetzt wird, erreichen.
Hintergrund Erbrechtsakademie
Die Vortragsreihe wurden im Rahmen der von der Kanzlei Dr. Schlitt & Coll. initiierten Erbrechtsakademie ins Leben gerufen. Von Anfang an freute sich die Kanzlei über reges Interesse, etwa 100 Gäste sind bei den Vorträgen normalerweise anwesend. Diesmal haben sich im Vorfeld mehr als 200 Interessierte angemeldet, was auch Jonathan Schlitt etwas erstaunt. Obwohl kein Eintrittsgeld erhoben wird, ist eine Anmeldung erwünscht. Denn die in der Vergangenheit genutzten Bürgerstuben sind auf 100 Personen begrenzt – für den Vortrag "Ehegattentestament" am Dienstabend wären die Bürgerstuben zu klein gewesen. Spannende Einblicke ins Erbschaftsrecht
Wie häufiger in der Vergangenheit begrüßte die Petersberger Bürgermeisterin Claudia Brandes (parteilos) die Gäste und sprach einige Worte zur Einführung in die Thematik. Danach gaben Jonathan Schlitt und seine Kollegen einen Überblick über die Probleme, die sich mit Blick auf das Ehegattentestament ergeben. Immer wieder ging es um den sogenannten Pflichtanteil. Den erhalten die Kinder auch dann, wenn ein nur minimal ausformuliertes Ehegattentestament besteht. Die Anwälte führten durch die verschiedenen Problematiken, die sich durch rechtssichere Formulierungen und zusätzliche Regelungen vermeiden lassen.