Weihnachten und Black Friday
So vermeiden sie Ärger beim Bestellen im Ausland mit dem Zoll
Symbolfoto: Hauptzollamt Gießen
25.11.2025 / REGION -
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday bestellen viele Menschen Geschenke und Schnäppchen im Ausland. Dabei wird gerne vergessen, dass neben längeren Lieferzeiten auch der Zoll eine Rolle spielt. "Ein kurzer Blick auf zoll.de kann viel Ärger ersparen", sagt Stephanie Auerswald, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Gießen.
"Dort finden Verbraucherinnen und Verbraucher alle wichtigen Infos, den Chatbot 'TinA' und einen Abgabenrechner, der hilft, die voraussichtlichen Kosten einzuschätzen". Wer Waren aus Nicht-EU-Ländern bestellt, muss je nach Wert Einfuhrumsatzsteuer zahlen, bei Alkohol und Kaffee oberhalb der fixen Freimengen zudem Verbrauchsteuern. Ab 150 Euro Warenwert können sogar Zölle hinzukommen. Geschenke, die privat verschickt werden, sind nur bis 45 Euro abgabenfrei. Innerhalb der EU läuft vieles einfacher, doch auch hier gilt: Enthält ein Paket verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Kaffee, werden die Steuern trotzdem fällig - selbst bei privaten Geschenksendungen.
Symbolfoto: Pixabay