Zwei Angeklagte müssen sich verantworten
Nach Messerstecherei an Rosenmontag: Prozessauftakt im Amtsgericht
Archivfotos: O|N
20.11.2025 / FULDA -
Die Staatsanwaltschaft Fulda wirft den Beschuldigten vor: "Den zwei Angeklagten liegt zur Last, sich in drei Fällen unter anderem der Körperverletzung schuldig gemacht zu haben. Die Angeklagten sollen am Rosenmontag, den 22. Februar 2023 in Fulda vor einer Bar in unterschiedlicher Tatbeteiligung nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Geschädigten auf diesen sowie einen weiteren Geschädigten eingeschlagen und diese getreten haben. Die Geschädigten sollen sodann von weiteren Personen durch Stichwunden im Rücken- und Oberkörperbereich verletzt worden sein."