TV-Sender wird abgeschaltet
Aus für KiKA? Rundfunkreform drängt Kinderkanal ins Internet
Fotos: KiKA
14.11.2025 / REGION -
Hoppelt das Kikaninchen bald nur noch durchs Netz? Seit fast drei Jahrzehnten begleitet der KiKA Generationen von Kindern durch den Alltag - mit Geschichten, Wissenssendungen und Ritualen, die längst Kultstatus erreicht haben. Doch der vertraute Platz des Kinderkanals im linearen Fernsehen wackelt gewaltig. Eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner, schlanker und kostengünstiger machen.
Genau dabei gerät ausgerechnet der Kinderkanal in den Fokus. Laut übereinstimmenden Medienberichten deutet vieles darauf hin, dass KiKA schon bald nicht mehr als klassischer TV-Sender existieren könnte. Was bedeutet das für Familien? Welche Veränderungen stehen tatsächlich bevor - und was bleibt erhalten?
Warum KiKA überhaupt zur Debatte steht
Die Bundesländer haben einen neuen Reformstaatsvertrag ausgearbeitet, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit für das digitale Zeitalter machen soll. Kern der Reform: Inhalte sollen stärker online verfügbar sein, Abläufe effizienter gestaltet werden und Spartensender sowie zusätzliche Textangebote überprüft oder reduziert werden. Lineares Fernsehen spielt in dieser Zukunftsvision nur noch eine Nebenrolle.Genau das trifft den KiKA besonders. Der Vertragsentwurf sieht vor, dass der Kinderkanal künftig kein eigenes lineares Fernsehprogramm mehr anbietet. Das würde bedeuten: kein Empfang mehr über Satellit, Kabel oder Antenne. Stattdessen wandert das Angebot komplett ins Internet - in die Mediatheken, auf Apps und auf Plattformen, die ohnehin längst von der jungen Zielgruppe genutzt werden.
Was mit KiKA wirklich passieren soll
Auch wenn der Schritt radikal wirkt: Der KiKA soll nicht verschwinden. Die Inhalte bleiben - nur der Weg dorthin ändert sich. Familien sollen weiterhin Lern-, Unterhaltungs- und Wissensformate erhalten, allerdings nicht mehr zu festgelegten Sendezeiten, sondern ausschließlich digital abrufbar. Wie weit die Reform bereits ist
Der Reformstaatsvertrag muss von allen 16 Bundesländern bestätigt werden. Der Großteil hat bereits zugestimmt, darunter auch Länder, in denen lange diskutiert wurde. Offen sind lediglich Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen - deren Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich. (Constantin von Butler) +++