Schöne Tradition in Rothemann

Es ist geschafft: Der Kirmesbaum steht! - "Tanz der Kirmeszwerge" und Party

Die Kirmesgesellschaft Rothemann feiert die Aufstellung des Baums
Fotos: Marvin Myketin

08.11.2025 / EICHENZELL - Es ist geschafft: Der Kirmesbaum in der Ortsmitte von Eichenzell-Rothemann steht! Das ist gar keine so leichte Angelegenheit, den geschmückten meterlangen Stamm ohne Zwischenfälle aufzurichten. Der Baum muss selbstverständlich schon einige Wochen vorher aus dem Wald geholt, geschmückt und bearbeitet werden.


Der offiziellen Eröffnung des Dorffestes mit dem Aufstellen des Kirmesbaums folgt gleich darauf das erste Highlight der Kirmes: Der "Tanz der Kirmeszwerge". Die Gruppe wurde 2005 ins Leben gerufen und ist der Nachwuchs der Kirmesgesellschaft. Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren haben während der Kirmeszeit einen Tanz einstudiert und dürfen ihn jetzt zum ersten Mal aufführen.

Am Samstag-Abend findet dann die heiß ersehnte Kirmesparty statt, bei der es auch Besuche und Einmärsche anderer Kirmesgesellschaften gibt. Am Sonntagmorgen findet dann um 10:00 Uhr das Hochamt der Kirchweih statt. Es folgt am Nachmittag der traditionelle Dreireihentanz um den Kirmesbaum. Ein weiteres absolutes Highlight ist die alljährliche Ploatzrede des aktuellen Ploatzknechtes und der Ploatzmoagd. Dabei werden Geschichten und Geschehnisse des vergangen Jahres aus dem Dorf thematisiert und durch den Kakao gezogen.

Die Kirmesgesellschaft Rothemann gehört der Kolpingfamilie Rothemann an und hat eine sehr lange Tradition. Ihren Ursprung hat sie im Kirchweihfest, das seit dem Mittelalter ein religiöses Fest anlässlich der Weihe einer Kirche gefeiert wird und den Rang eines Hochfestes hat.

Die Kirmeszeit beginnt allerdings schon wesentlich früher, nämlich direkt nach dem Wochenende der hessischen Sommerferien. Die Kirmesjungs und Kirmesmädels wählen ihren Ploatzknecht, ihre Plotzmoagd, ihren Schnapsknecht oder ihre Schnapsmoagd, die jeweils die aktuelle Kirmes planen und organisieren dürfen. Um die Kirmes mitfeiern zu dürfen müssen die Jungs und Mädels mindestens 16 Jahre alt und nicht verheiratet sein.

Um die dazugehörige Kirmestracht tragen zu dürfen muss die Kirmes erst "ausgegraben" werden. Alle Jungs und Mädels begeben sich auf den Weg eine Flasche Schnaps auszugraben, welche im Vorjahr nach der Kirmes vergraben wurde. An diesem Abend ist es Brauch ein paar Kirmeslieder zu singen und mit der Kirmesglocke zu der vermutlichen Stelle zu laufen, wo die Flasche liegen könnte. Es liegt an dem Glück des Finders, wie schnell dieser Brauch erledigt ist und in welchem Zustand sich dann die Wiese befindet, in der die Kirmes im Vorjahr vergraben wurde. (ci)+++

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