EKKW freut sich über neue Kirchenvorstände

23,8 Prozent aller Mitglieder der Landeskirche haben ihre Stimme abgegeben

Sie gestalten die Kirche der Zukunft mit: In rund 600 Gemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) wurden neue Kirchenvorstände gewählt.
Archivfoto: O|N/Marvin Myketin

28.10.2025 / REGION - Rund 600 Gemeinden der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) haben ihre neuen Kirchenvorstände gewählt. Damit gestalten die Gewählten aktiv die Zukunft der Kirche mit. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis beteiligten sich 23,8 Prozent der Gemeindeglieder an der Wahl und gaben ihre Stimme ab.



Der Großteil hat dazu nicht den gestrigen Wahltag, sondern die Möglichkeit zur Online-Wahl genutzt: Rund 80.000 Menschen haben digital abgestimmt – das sind rund 13,2 Prozent aller wahlberechtigten Gemeindeglieder und 55,9 Prozent der aktiven Wählerinnen und Wähler. Insgesamt ist die Wahlbeteiligung geringfügig zurückgegangen: 2019 lag sie bei 24,1 Prozent.

"Alle, die gewählt haben, haben ein Zeichen gesetzt", sagt die Bischöfin der EKKW, Dr. Beate Hofmann, mit Verweis auf das Motto der Wahlkampagne: "Sie zeigen, dass sie sich ihrer Kirche verbunden fühlen und stärken jenen den Rücken, die sich vor Ort für ihre Gemeinde, für christlichen Glauben und Nächstenliebe einsetzen." Bischöfin Hofmann gratuliert den Gewählten und dankt ihnen für ihre Bereitschaft, Verantwortung für eine lebendige Kirche zu übernehmen. Ihr Dank gilt ferner allen Engagierten, die zum Gelingen der Wahl beigetragen haben.

Online-Wahl wird zunehmend attraktiv

Unter dem Motto "Zeichen setzen – Deine Stimme wirkt" waren insgesamt 607.606 Gemeindeglieder ab 14 Jahren aufgerufen, neue Kirchenvorstände in annähernd 600 Kirchengemeinden der EKKW zu wählen: online, per Brief oder an der Urne. Von der Onlinewahl, die vom 26. September bis zum 19. Oktober möglich war, haben 80.028 Menschen (13,2 Prozent) Gebrauch gemacht, erläutert Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl 2025. Gemessen an der Zahl derer, die tatsächlich abgestimmt haben, waren es 55,9 Prozent. "Wir erleben, dass die schnelle und unmittelbare Wahlmöglichkeit nicht nur für Jüngere, sondern für alle Wählergruppen attraktiv ist", so Joachimi. So sei die älteste Onlinewählerin 103 Jahre alt.

Dass die Möglichkeit der digitalen Stimmabgabe zunehmend an Bedeutung gewinnt, wird auch im Blick zurück deutlich: Bei der vergangenen Kirchenvorstandswahl vor sechs Jahren haben rund 10 Prozent aller Wahlberechtigten online gewählt; gemessen an der Zahl derer, die tatsächlich abgestimmt haben, waren es 2019 bereits 43 Prozent. "Hier hat unsere Landeskirche Pionierarbeit geleistet", erinnert Joachimi. Die EKKW hatte 2013 als erste Landeskirche überhaupt eine Online-Wahl angeboten, die damals schon von rund 34 Prozent der Wählerinnen und Wähler (9,3 Prozent aller damals Wahlberechtigten) genutzt wurde.

5298 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl gestellt

Über das Endergebnis von 23,8 Prozent freuen sich Pfarrerin Joachimi und ihre Kollegin, Diakonin Esther Koch, Fachreferentin für Kirchenvorstandsarbeit. "Die Gemeinden haben in den vergangenen Monaten hervorragende Arbeit geleistet und landeskirchenweit 5298 Kandidatinnen und Kandidaten für diese wichtige ehrenamtliche Leitungsaufgabe gewinnen können", so Koch.

Wahlbeteiligung: Ländliche Gemeinden liegen vorn

Gewählt wurde in 594 Kirchengemeinden. In 23 Gemeinden musste die Wahl mangels Kandidatinnen und Kandidaten abgesagt werden; für sie wurden weitgehend Lösungen gefunden. "Insgesamt sind wir beeindruckt, dass sich kleinere Gemeinden im Zuge der Kirchenvorstandswahl zusammengeschlossen haben und so Kooperationen gestärkt wurden", stellt Joachimi fest. Bei der Wahlbeteiligung liegen die Landgemeinden vorne. Hier konnten deutlich mehr Menschen zur Wahl motiviert werden.

Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde die kommenden sechs Jahre

Der neue Kirchenvorstand leitet für die kommenden sechs Jahre gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Die Ehrenamtlichen entscheiden mit: unter anderem über Haushalt, Gebäude, Gestaltung der Gottesdienste, Konfi-Unterricht, über Feste und Personal. Wer den neuen Vorständen als gewähltes Mitglied künftig angehört, wird in den jeweils nächsten Gottesdiensten bekannt gegeben. Nach der einwöchigen Einspruchsfrist können die neuen Kirchenvorstände in ihr Amt eingeführt werden. Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern kann der neue Kirchenvorstand je nach Größe bis zu drei beziehungsweise bis zur Hälfte der Anzahl der gewählten Mitglieder aus der Gemeinde berufen. (mis/pm) +++

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