"Für unser aller Sicherheit"
Hessische Polizei kontrolliert: Wie viele Autofahrer schauen wirklich aufs Handy?
Symbolfoto: O|N
16.10.2025 / WIESBADEN -
Die hessische Polizei hat sich in der vergangenen Woche an der europaweiten ROADPOL Aktionswoche "Focus on the Road" beteiligt. Damit haben sie gefährliche Ablenkungsverstöße von Kraftfahrzeugführern verfolgt. Ziel der Kontrollmaßnahme ist es, die Konzentration auf die Straße zu fördern und Ablenkungsverstöße zu bekämpfen, insbesondere durch die Nutzung elektronischer Geräte, wie beispielsweise Mobiltelefone.
In der vergangenen Kontrollwoche hat die hessische Polizei 5.667 Fahrzeuge kontrolliert und dabei 357 Verstöße gegen das Verbot der Mobiltelefonnutzung am Steuer erfasst. Sechs Verstöße wurden durch Nutzung anderer technischer Geräte (zum Beispiel Navigationsgerät) begangen.
Innenminister Roman Poseck zieht vor dem Hintergrund der Ergebnisse der zurückliegenden Aktionswoche folgendes Fazit: "Die große Zahl an festgestellten Verstößen während der Aktionswoche 'Focus on the Road' kann uns nicht zufrieden stellen. Auch mit Blick auf die Verstöße der vergangenen zwei Jahre zeigt sich, dass immer mehr Menschen fahrlässig das Handy am Steuer nutzen. Der Verkehrsraum ist in den letzten Jahren voller, unübersichtlicher und komplexer geworden.
Sinne und Aufmerksamkeit dürfen nicht beeinträchtigt sein
Das Fahren mit Mobiltelefon am Ohr ist gemäß Straßenverkehrsordnung verboten. Aber auch andere elektronische Geräte dürfen nur genutzt werden, wenn das Gerät hierfür weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Grundsätzlich gilt: Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör beispielsweise nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden (§ 23 Straßenverkehrs-Ordnung).Die Ablenkung und die Einschränkungen bei der Fahrzeugbedienung erhöhen die Gefahr von Verkehrsunfällen und gefährden Leib, Leben und Eigentum Unbeteiligter. Das Regierungspräsidium Kassel als Zentrale Bußgeldstelle Hessen (ZBS) hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils über 15.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mobiltelefonnutzung am Steuer geführt. Als hauptunfallursächlich festgestellt werden konnte diese rechtswidrige Mobiltelefonnutzung zwar nur bei 133 Unfällen in 2023 und 121 Unfällen in 2024, hier ist allerdings von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen.