Dubiose Entstehung der Schwangerschaft
Freund zum Vaterschaftstest geschickt, um Unterhaltszahlung zu entgehen
Fotos: ci
09.10.2025 / FULDA -
Ein äußerst ungewöhnlicher Fall wurde am Dienstagnachmittag vor dem Amtsgericht Fulda verhandelt. Einem 45-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Betrug, Falschbeurkundung und Urkundenfälschung vor. Er hatte zu einer vom Familiengericht angeordneten DNA-Probenentnahme zur Feststellung seiner Vaterschaft seinen Freund geschickt, dem er dafür seinen Personalausweis gegeben hatte. Weil sich die beiden Männer relativ ähnlich sehen, funktionierte der Schwindel zunächst. Die Unterhaltsklage der Mutter wurde wegen nicht vorliegender Vaterschaft abgewiesen.
Doch die Mutter, die sich ihrer Sache sicher war, ließ sich nicht täuschen und hatte eine versierte Anwältin, die Akteneinsicht beantragte. Beim Vergleich der Lichtbilder stellte sich der Betrugsversuch heraus, es wurde erneut Vaterschaftsklage in der nächsten Instanz erhoben. Bei der nächsten DNA-Probenentnahme wurde dann eindeutig festgestellt, dass der Angeklagte tatsächlich der Vater des im März 2021 geborenen Kindes war.
Vor Gericht gab der 45-Jährige zur Begründung für den gefälschten Vaterschaftstest an, er kenne die Frau nicht, die behauptete, von ihm schwanger gewesen zu sein. Deren Behauptung habe ihn total schockiert, gleichwohl hielt er für möglich, dass er tatsächlich der Vater ihres Kindes sein könnte. Wie sich herausstellte, hatte er sich auf ein Inserat "Nice treffe" mit einer Prostituierten am Aueweiher in deren Auto getroffen. Wegen einer erektilen Dysfunktion könne er keinen Geschlechtsverkehr, wohl aber einen Samenerguss haben. Die Frau habe ihn mit der Hand befriedigt und dabei ein Kondom benutzt. Der Angeklagte vermutet, dass die Prostituierte ihrer Freundin anschließend sein Sperma auf diesem Wege überlassen hat, die dann tatsächlich von ihm schwanger wurde. Diese habe zu dieser Zeit in einer Flüchtlingsunterkunft gewohnt.
Schließlich verurteilte Richter Ulrich Jahn den 45-Jährigen wegen versuchter Personenstandsfälschung, Falschbeurkundung und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. "Ich will wieder arbeiten, wenn das meine Gesundheit erlaubt, halte mich von allem fern und kaufe auch nichts mehr", beteuerte der Mann zum Schluss. (ci)+++