Ausbildung, Job und Geld verloren
Wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie verurteilt - teures Verfahren
Fotos: ci
08.10.2025 / FULDA -
Es gebe nichts, was er zu seiner Verteidigung anführen könne, war das letzte, das der 32-jährige Angeklagte am Dienstag im Amtsgericht zu sagen hatte. Tatsächlich hat er sich des Besitzes und der Weitergabe von rund 500 kinderpornografischen Bildern und Videos schuldig gemacht und war aufgeflogen. So hat er sich innerhalb von knapp drei Wochen, in denen er die verbotenen Dateien konsumiert und getauscht hatte, persönlich und finanziell ruiniert. Die Strafe: ein Jahr und zwei Monate, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Nachdem die Ermittler bei der Durchsuchung in Fulda die verbotenen Dateien sichergestellt hatten, bekam der 32-Jährige in München auch Besuch von Feldjägern der Bundeswehr. Diese seien ziemlich "robust" vorgegangen, so der Anwalt. Angesichts der erdrückenden Beweise habe sein Mandant sofort vollumfänglich gestanden und sich bei der Aufklärung kooperativ gezeigt, indem er sein Handy und weitere Datenträger entsperrt habe. Die Konsequenz seines Arbeitgebers und Ausbilders, der Bundeswehr, für seine Kinderpornokonsums und die Weitergabe war einschneidend: Er wurde wegen schweren Dienstvergehens mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen und musste die Bundeswehrhochschule kurz vor seinem Abschluss verlassen. Darüber hinaus forderte die Bundeswehr die Kosten für sein Studium in Höhe von rund 10.000 Euro von ihm zurück.
Außer dieser Summe fallen für den Verurteilten auch noch die Prozesskosten an, die wegen eines aufwendigen IT-Gutachtens, das sich allein auf 13.522 Euro belief, sehr hoch sind. Sein Mandant habe sich "selber rausgeschossen", erklärte sein Verteidiger. Er habe Studium, Job, Geld und jegliche Perspektive verloren. Da die Taten aber bereits vier Jahre zurücklägen, in denen sich sein Mandant verlobt und eine neue Arbeit gefunden habe, und sich selbst in eine entsprechende Therapie begeben habe, sei eine Bewährungsstrafe von einem Jahr ausreichend, so sein Anwalt. Der Staatsanwalt hielt eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung für tat- und schuldangemessen.
Richter Jahn verurteilte den 32-Jährigen schließlich zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Er verhängte keine Geldstrafe, weil der Mann bereits stark finanziell belastet sei. Während der Verurteilte darauf verzichtete, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, ließ der Staatsanwalt das offen. (ci)+++