Ab 1. Oktober
Neue Anweisung: Bayerische Polizei muss Nationalität von Tätern nennen
Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Eibner-Pressefoto/Ardan Fuessmann
30.09.2025 / BAYERN -
Bei der bayerischen Polizei tritt ab 1. Oktober eine weitreichende Neuerung in Kraft: Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat laut Bild.de angeordnet, dass alle Polizeipräsidien die Nationalitäten von Tatverdächtigen und Opfern proaktiv mitteilen müssen.
Hintergrund seien die zunehmenden Medienanfragen zur Staatsangehörigkeit und der daraus resultierende Vorwurf, dass diese Angaben bewusst zurückgehalten werden. Deshalb wird nun angeordnet: "Im Rahmen der polizeilichen Pressearbeit ist die Nationalität des oder der Tatverdächtigen und Tatopfer grundsätzlich proaktiv zu nennen." Ausnahmen: bei ermittlungstaktischen, datenschutzrechtlichen oder anderen gewichtigen Gründen, etwa wenn durch die Nennung der Nationalität eine Identifizierung der Person erfolgen kann.
Und weiter macht er klar: "Transparenz ist gerade in der heutigen Zeit und in der Polizeiarbeit von großer Bedeutung, nicht zuletzt für das Vertrauen der Menschen. Wir haben nichts zu verbergen. Mir ist allerdings wichtig, dass wir die Debatte sachlich führen und die Argumente sorgfältig abwägen. Ich strebe nach wie vor ein bundeseinheitlich einheitliches Vorgehen an; deshalb halte ich den fachlichen Austausch zwischen Bund und Ländern für wichtig, um nach Möglichkeit zu einem gemeinsamen Ergebnis zu gelangen." (mp) +++
Foto: ON Archiv
Foto: ON Archiv/ Hendrik Urbin