Fahrerflucht und Einsatzgefährdung

Irre Trunkenheitsfahrt durch den Vogelsberg

Ein 37-Jähriger versuchte unter Alkoholeinfluss, mit seinem Auto die Einsatzstelle zu passieren,
Fotos: Rene Kunze/Marvin Myketin

30.09.2025 / SCHLITZ - Diese Trunkenheitsfahrt ging glücklicherweise noch einmal glimpflich aus! Am Freitagabend (26.09.), gegen 19:10 Uhr, war ein 37-jähriger Mann aus dem Vogelsbergkreis mit seinem Ford Focus auf dem Radweg parallel der L 3141 von Schlitz-Ützhausen kommend in Richtung Nieder-Stoll (Vogelsbergkreis) unterwegs. An der Kreuzung Kreutzersgrund kollidierte er mit dort befindlichen Schlauchverteilern der Feuerwehr, die gerade gegen einen großen Scheunenbrand ankämpfte (wir berichteten).



Bereits zuvor hatte der 37-Jährige zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Gefahr gebracht, die am Ortsausgang von Ützhausen als Absperrposten für Verkehrsmaßnahmen eingesetzt waren. "Die beiden mussten sich durch einen Sprung auf die Seite in Sicherheit bringen. Der Fahrer setzte seine Fahrt trotz der Absperrung unvermittelt über den Radweg fort", schreibt Julissa Sauermann, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Osthessen, auf Anfrage unserer Redaktion.

Kurz vorher schon Fahrerflucht!

Da der 37-Jährige augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol stand, wurde er von den Polizisten zur Polizeistation Lauterbach gebracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Ford-Fahrer bereits unmittelbar vor seiner Kollision mit der Einsatzstelle eine Verkehrsunfallflucht begangen hatte. "Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr er zwischen 18:30 und 19 Uhr auf einem Parkplatz in Bad Salzschlirf - parallel der L 3141 - gegen einen Baum, wodurch die vordere linke Seite der Stoßstange samt Radkasten abgerissen und der Pkw stark beschädigt wurde. Doch statt die Fahrt zu beenden, fuhr er weiter in Richtung Ützhausen und brachte damit nicht nur sich, sondern auch Unbeteiligte in Gefahr", heißt es weiter.

Der 37-jährige Mann aus dem Vogelsbergkreis muss sich nun laut Sauermann unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehenden Personen, der Nötigung im Straßenverkehr sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkoholkonsum verantworten. (pm/ems) +++

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