Beschwerde der Partei abgewiesen

Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten
Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

29.09.2025 / KASSEL - Gerichtsurteil gefällt: Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und weiterhin beobachten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel nun entschieden – eine Beschwerde der Partei wurde abgewiesen.


Das in Wiesbaden ansässige Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) stufte schon im Jahre 2022 den Landesverband der AfD als Beobachtungsobjekt im Sinne eines Verdachtsfalls einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung ein. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden urteilte im November 2023, dass eine Beobachtung der hessischen AfD zulässig ist. Gegen diese Entscheidung hatte die AfD Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.

Anhaltspunkte lägen bei der AfD vor

Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes lägen bei der AfD vor. Das Verwaltungsgericht habe unter Beachtung der Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD im Ergebnis etwa zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe hinreichende Aussagen, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch "Fremde" richteten. Weiterhin gebe es Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund.

Beschwerde zurückgewiesen

Die Zurückweisung der Beschwerde des Landes Hessen hat der Senat im Kern damit begründet, dass das Hessische Verfassungsschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung der AfD enthalte. Indes schränkten weder die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch der Beschluss des Senats die Befugnis ein, über die AfD innerhalb von Verfassungsschutzberichten die Öffentlichkeit aufzuklären. Aus denselben Gründen hat der Senat auch die Beschwerde des Landes Hessen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts betreffend die Bekanntgabe der Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Hessische Innenministerium zurückgewiesen. (js/pm)+++

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