Hessische Wirtschaft warnt

"Bürokratisches Monstrum": VhU contra Bundestariftreuegesetz

VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert warnt vor dem Bundestariftreuegesetz.
Foto: VhU

25.09.2025 / FRANKFURT AM MAIN - Scharfe Kritik am geplanten Bundestariftreuegesetz kommt von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU). Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert bezeichnete den Entwurf als "bürokratisches Monstrum" und forderte die hessische Landesregierung auf, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen.



"Das geplante Gesetz ist als bürokratisches Monstrum für die Unternehmen und für die Verwaltung grundsätzlich abzulehnen. Wir fordern die hessische Landesregierung daher auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. Das Bundestariftreuegesetz passt nicht in diese Zeit, in der unser Wirtschaftsstandort gegen das dritte Rezessionsjahr in Folge kämpft und Bürokratie, langsame Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie hohe Steuern und Abgaben unsere Wettbewerbsfähigkeit belasten", so Pollert. Zum ersten Mal seit über zehn Jahren gebe es drei Millionen Arbeitslose, während der Bund "mit mehr Bürokratie bei der Auftragsvergabe statt mit einem Beschäftigungsbooster" reagiere. Auch das von Gewerkschaften beklagte "Lohndumping" sei durch den Mindestlohn gar nicht möglich.

Besonders mittelständische Unternehmen würden unter den geplanten Regelungen leiden. "Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen werden wegen der erheblich komplizierteren öffentlichen Vergabeverfahren von einer Beteiligung abgeschreckt", erklärte Pollert. Nach Auffassung der VhU könne eine Stärkung der Tarifbindung nur auf freiwilliger Basis erfolgen – durch einfache, handhabbare und wettbewerbsfähige Tarifverträge. "Tarifzwang bewirkt aber genau das Gegenteil von der Stärkung der Tarifbindung", sagte der VhU-Hauptgeschäftsführer.

Ein weiterer Kritikpunkt: Der Entwurf sieht keine Ausnahmen für bereits tarifgebundene Unternehmen vor. "Dabei haben sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite auf die Lohnfindung in einer Tarifverhandlung verbindlich geeinigt", so Pollert. Durch die geplante Pflicht für nicht tarifgebundene Unternehmen, bestimmte Tarifverträge anwenden zu müssen, werde zudem die Tarifautonomie unterlaufen. Dies schade nicht nur der Tarifautonomie, sondern auch der Tarifvielfalt.

Letztlich gehe das Gesetz zulasten von Unternehmen und Verwaltung – und damit auch zulasten der Steuerzahler. "Der Gesetzentwurf geht zulasten der Unternehmen und durch den viel höheren Verwaltungsaufwand auch zulasten der öffentlichen Verwaltung. Letztendlich treffen Mehraufwand und Mehrkosten die Steuerzahler, er ist strikt abzulehnen", so Pollert abschließend. (ms/pm) +++


Symbolfoto: Pixabay

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