Vor dem Landessozialgericht

Nach Unfall bei "Wetten, dass..?": Fall Samuel Koch wird neu verhandelt

Der Fall Samuel Koch wird neu verhandelt
Archivfoto: Martin Engel

25.09.2025 / KASSEL - Vor knapp 15 Jahren kam es zu einem tragischen Unfall, live im Fernsehen: Samuel Koch verletzte sich bei "Wetten, dass..?" im ZDF vor einem Millionenpublikum. Seit dem ist er querschnittsgelähmt. Unklar ist, ob der Sturz als Arbeitsunfall gilt. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat jetzt, wie mehrere Medien berichten, entschieden, dass der Fall vor dem Landessozialgericht verhandelt werden muss.



Demnach hätte die Richter des BSG eine Feinheit im Gesetz erkannt, die in den bisherigen Instanzen offenbar niemandem aufgefallen ist. So könnte man Koch als selbstständigen Unternehmer sehen, da er Chef eines Teams mit mehreren Personen, das den Wett-Stunt aufgeführte, war. In diesem speziellen Fall könnte dann der eigentlich nicht versicherte Unternehmer Koch doch versichert sein.

Er selbst war beim Prozess in Kassel vor Ort und sagt laut hessenschau.de: "Ich dachte, ich bin heute dann endlich mal erleichtert, dass die Sache mal klar ist." Und weiter berichtet er: "Mein Papa ist an seine Rente gegangen, um meine Pflege mitzufinanzieren." Nun muss das Landessozialgericht Baden-Württemberg prüfen, wie das Team von Koch agiert hat und wie die Schuldfrage zu bewerten ist.

Samuel Koch hatte vor 15 Jahren bei "Wetten, dass..?" gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw überwinden zu können. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde. (mp) +++

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