Neues Gesetz stärkt Freiwillige Feuerwehren

Altersgrenze für Einsatzkräfte auf 67 Jahre angehoben

Die Altersgrenze für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr wird auf 67 Jahre angehoben.
Archivbild: O|N

10.09.2025 / REGION - Hessen will Kommunen von unnötiger Bürokratie entlasten - mit dem neuen Gesetz "KommFlex". Vorgaben sollen flexibler werden, Modellprojekte möglich sein. Für Feuerwehrleute besonders relevant: Die Altersgrenze für den aktiven Dienst steigt freiwillig auf 67 Jahre. Innenminister Poseck spricht von "echter Entlastung mit Wirkung vor Ort".



Hessens Kommunen sollen künftig freier entscheiden können - und weniger bürokratische Hürden meistern müssen. Das sieht der Gesetzentwurf zum "Kommunalen Flexibilisierungsgesetz" (KommFlex) vor, der jetzt in erster Lesung im Landtag beraten wurde. "Wir schaffen konkrete Entlastung für Städte und Gemeinden - damit sie schneller und pragmatischer handeln können", sagte Innen- und Kommunalminister Roman Poseck (CDU).

Mehr Spielraum, weniger Bürokratie

Durch ein Standardbefreiungsgesetz sollen Kommunen künftig in der Lage sein, sich zeitlich befristet von einzelnen Vorschriften zu lösen - etwa bei starren Landesvorgaben. Die kommunale Erfahrung und Praxis vor Ort soll stärker berücksichtigt werden. Poseck hebt hervor: "Unsere Kommunen wissen selbst am besten, was funktioniert und was nicht."

Altersgrenze bei Feuerwehr-Einsatzkräften steigt

Besonders relevant für die Feuerwehren in der Region: Mit dem neuen Gesetz wird die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Einsatzabteilung von 65 auf 67 Jahre angehoben. "Viele Feuerwehrkameradinnen und -kameraden haben sich eine Verlängerung gewünscht, dem kommen wir jetzt nach", so Poseck. Die Anpassung sei das Ergebnis erfolgreicher Pilotprojekte in mehreren Kommunen. Die Regelung ist freiwillig - wer gesundheitlich fit ist, kann demnach zwei Jahre länger in der Einsatzabteilung mitwirken.

Modellprojekte für neue Feuerwehrtechnik geplant

Ein weiterer Baustein: Modellvorhaben im Brand- und Katastrophenschutz sollen laut Gesetz ausdrücklich möglich sein. Ziel ist es, innovative Technik, Verfahren und Strukturen im Einsatzalltag zu testen. Auch hier können Kommunen sich temporär von bestehenden Standards befreien - etwa beim Einsatz neuer Geräte oder Softwarelösungen.

Mit dem geplanten Gesetz macht Hessen Ernst beim Bürokratieabbau und sendet zugleich ein starkes Signal an die Kommunen und die Einsatzkräfte im Land. Besonders für die Freiwilligen Feuerwehren bedeutet die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre nicht nur eine Anerkennung ihrer jahrzehntelangen Erfahrung, sondern auch ein klares Zeichen: Wer fit ist und helfen will, soll dies künftig länger tun dürfen. (pm/ems) +++

Innenminister Roman Poseck (CDU).
Archivbild: O|N / Martin Engel

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