Güteverhandlung gescheitert
Hat AfD-Funktionär eine Frau bedroht? - Zeugin nicht vor Gericht erschienen
Der Eiterfelder Kommunalpolitiker Pascal Möller vor dem Landgericht Fulda
Fotos: ci
06.09.2025 / FULDA/EITERFELD -
Vor der Zivilkammer des Landgerichts Fulda fand am Freitag eine Verhandlung wegen eines Vorfalls statt, der schon zwei Jahre zurückliegt. Am 29. November 2023 hatte in Eiterfeld (Kreis Fulda) im dortigen Bürgerhaus eine Infoveranstaltung des Bürgermeisters zu einer geplanten Flüchtlingsunterkunft stattgefunden. Diese sollte in Modulbauweise in der Nähe des Schulgeländes in Eiterfeld errichtet werden. Dagegen gab es Widerstand aus der Bevölkerung. Nach einer sehr hitzigen Debatte bei der gut besuchten Versammlung soll ein AfD-Funktionär eine Frau bedroht haben, die sich für die Unterkunft ausgesprochen hatte.
Zwei Teilnehmer der Veranstaltung hatten beide unmittelbar mitbekommen, was da passierte. Der Eiterfelder FWG-Fraktionsvorsitzende Pascal Möller erinnert sich wie folgt: "Der AfD-Funktionär bedrohte die Dame mit erhobenem Zeigefinger und sinngemäß mit folgenden Worten: 'Wenn Sie nochmal gegen uns (AfD) sprechen, passiert Ihnen etwas Schlimmes - und passen Sie auf, wenn Sie den Saal verlassen". Völlig eingeschüchtert habe die Frau dann zeitnah den Veranstaltungsraum verlassen. Hierbei sei sie noch mehrfach fotografiert und bewusst 'beobachtet' worden.
Dieses Vorgehen fand Möller so empörend, dass er den Vorfall ein paar Tage danach von seinem privaten Facebook-Account aus unter einem AfD-Beitrag kommentiert hatte. Dabei hatte er zwar keinen Namen, wohl aber die Funktion des Mannes, nämlich Kreisgeschäftsführer der AfD, genannt - und damit einen Fehler gemacht: "Hier hatte ich leider eine Person der AfD Fulda verwechselt und die falsche Person bezichtigt, diese Bedrohung ausgesprochen zu haben", erklärt der Kommunalpolitiker gegenüber OSTHESSEN|NEWS. Als er durch ein Schreiben auf diesen Irrtum aufmerksam gemacht wurde, korrigierte er seinen Facebook-Post umgehend und gab an, welcher AfD-Funktionär tatsächlich Urheber der Bedrohung gewesen sei.
Doch vom Anwalt des AfD-Kreisverbands Fulda und dem fälschlich bezichtigten Kreisgeschäftsführer Frank Schüssler wurde Möller mehrfach aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er seine Vorwürfe nicht wiederhole. Vor Gericht erklärte Möller am Freitag dazu, dass er dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei und sowohl das Landgericht Fulda als auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in seinem Fall keine Wiederholungsgefahr als gegeben gesehen hätten. Deshalb beantragte er mit seinem Anwalt, die Klage abzuweisen.
Richter Alexander Baumann stellte allerdings klar, dass es sich bei Möllers Post nicht um einen Meinungsäußerung gehandelt habe, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Frank Schüssler und der AfD-Anwalt erklärten vor Gericht, die angebliche Bedrohung durch ein AfD-Mitglied sei frei erfunden und eine Unterstellung.
Doch Pascal Möller beharrt auf seiner Darstellung, für die er auch Zeugen benannte. Die betroffene Frau, die sich ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert habe, sei damals von der Bedrohung so verängstigt gewesen, dass sie keine Anzeige erstatten wollte, berichtete Möller vor Gericht. Aber die andere Teilnehmerin, Mitglied des Kreisausschusses, die während des Vorfalls neben der Betroffenen gesessen hatte, habe sich am nächsten Tag nach der Veranstaltung wegen ihrer Beobachtung an die Polizei in Fulda gewandt. Das dortige Polizeipräsidium bestätigte am Freitag auf O|N-Nachfrage, dass es im Rahmen der Infoveranstaltung tatsächlich eine Meldung gegeben habe.
Zeugin erschien nicht zur Verhandlung
Weil aber eben diese Zeugin am Freitag nicht vor Gericht erschien, obwohl sie bereits im Mai geladen worden war, musste ein neuer Verhandlungstermin gefunden werden, der allerdings erst für Mitte November anberaumt werden konnte. "Eine gütliche Einigung der beiden Parteien kam nicht zustande", konstatierte der Richter. Ohne Vernehmung der Zeugin sei die Klage nicht entscheidungsreif. Wir berichten, wie es in diesem Verfahren weitergeht. (ci)+++