24-jähriger Heroinabhängiger
51-mal im Teo Waren für insgesamt 11.550 Euro geklaut - Bewährungsstrafe
Archivfoto: O|N
05.09.2025 / FULDA -
Ein 24-jähriger Obdachloser hat zwischen 2022 und 2024 in über 50 Fällen - jeweils deutlich von einer Überwachungskamera aufgenommen - in diversen Teo-Märkte in Fulda Waren im Gegenwert von über 11.500 Euro geklaut. Am Donnerstag stand er deshalb wegen gewerbsmäßigem Diebstahl vor dem Amtsgericht Fulda. Trotz der Vielzahl von Fällen wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, denn als Heroinabhängiger gilt er als vermindert schuldfähig.
In den Plädoyers waren sich Staatsanwalt und Verteidiger einig: Beide hielten wegen der verminderten Schuldfähigkeit des Drogensüchtigen und dem Geständnis des 24-Jährigen eine Bewährungsstrafe für tat- und schuldangemessen. Rechtsanwalt Celsen verwies auf die günstige Sozialprognose seines Mandanten, der sich nichts mehr habe zuschulden kommen lassen und seinen Meldeauflagen pünktlich nachgekommen sei.
Diese Veränderung der Lebensumstände des Angeklagten und dessen erstaunliche Sozialprognose konstatierte auch Richter Mazur, der bekundete: "Wir haben uns gewundert, dass sie gekommen sind." Für den Angeklagten spreche sowohl seine Reue und Einsicht sowie dessen Geständnis. Er sei dabei, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für gewerbsmäßigen schweren Diebstahl wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der 24-Jährige 90 Sozialstunden absolvieren, sich um eine Drogentherapie bemühen und die Kosten des Verfahrens tragen. Nach der Verhandlung verzichteten beide Seiten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist. (ci)+++