Gefahr weiterer Straftaten

Mutter mit Messer attackiert: 41-Jähriger muss in psychiatrische Klinik

Das Landgericht Fulda hat die Unterbringung eines 41-Jährigen, der im Januar seine Mutter mit einem Messer attackiert hatte, in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Foto: Andreas Ungermann

02.09.2025 / FULDA - Das Landgericht Fulda hat die Unterbringung eines 41-Jährigen, der im Januar seine Mutter mit einem Messer attackiert hatte, in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Bettina Stade sah es als erwiesen an, dass der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie leidet.



Was sich in der Tatnacht vom 18. auf den 19. Januar dieses Jahres in der Wohnung der Mutter des 41-Jährigen ereignet hat, das war unstrittig. Nach einem Streit war der Mann von seiner Unterkunft in Darmstadt nach Fulda gekommen. Gegen zwei Uhr war er aus einem schlechten Traum aufgewacht und aus dem Wohnzimmer, wo er die Schlafcouch bezogen hatte, in die Küche gegangen.

Dort griff er ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen Klinge, mit der er in das Schlafzimmer der Mutter ging, wo er das Licht einschaltete, sie auf Russisch beschimpfte, gegen den Kiefer schlug und dann mehrfach auf sie einstach. Am Arm erlitt die Frau, die der Beschuldigte nicht erkannt hatte oder sie gar für eine eingesetzte Doppelgängerin hielt, vier Wunden mit einer Tiefe von einem Zentimeter und Längen zwischen einem und zwei Zentimetern. Anschließend legte er sich wieder schlafen. Das Messer ließ er - wie schon in der Anklage verlesen - auf dem Teppich neben der Couch liegen.

Vorgeschichte mit massivem Drogenkonsum

Die Mutter des 41-Jährigen, die von der Schwester schon mit den Worten "Versteck die Messer" vor einem Gewaltausbruch gewarnt worden war, rief aus dem Badezimmer die Polizei. Nachdem er sich zunächst widerstandslos hatte festnehmen lassen, attackierte er später in einem Polizeiauto einen Beamten. Dieser erlitt dabei eine Quetschverletzung im Gesicht.

Die Vorgeschichte des 41-Jährigen ist geprägt von massivem Drogenkonsum. Im Alter von neun Jahren griff er erstmals zum Tabak, drei Jahre später zu Cannabis; es folgten Heroin, Kokain, Amphetamine und Crack, sodass ein geregeltes Leben schlicht nicht möglich war. Ursächlich für die paranoide Schizophrenie sei der unmittelbar vorherige Drogenkonsum aber nicht, konstatierte Stade in ihrem Urteil. Die Verteidigerin des Mannes, Theresa Gescher, hatte in ihrem Plädoyer Zweifel an einer solchen Erkrankung geltend gemacht und argumentiert, ihr Mandant habe kurz vor der Tat wieder mit dem Cannabisrauchen begonnen, um seinem Suchtdruck nachzugeben. Die Folgen seien eine drogeninduzierte Psychose und letztlich der Angriff auf die Mutter gewesen.

Risiko erneuter rechtswidriger Taten besteht

In der Urteilsbegründung griff Richterin Stade einen Punkt der Verteidigerin auf: Der Mann hatte wenige Wochen vor der Tat das Methadon als Heroin-Ersatzmittel selbständig abgesetzt, weil er sich und seinem Umfeld habe zeigen wollen, dass er die Sucht überwunden habe. "Die Reduzierung war aber doch zu ehrgeizig", konstatiert die Richterin. Die Therapie in Darmstadt habe nicht zu einer Abhängigkeits- und Behandlungseinsicht bei dem Beschuldigten geführt, sodass die Kammer letztlich zu dem Ergebnis gelangte, weiterhin die Unterbringung des Mannes in der forensischen Psychiatrie in Haina anzuordnen.

Das Gericht folgte damit der Einschätzung der Gutachterin, die während des Prozesses auch aus der bisherigen Behandlung in Haina berichtet hatte. Demnach habe sich das psychotische Erleben verfestigt. Wie die Gutachterin sah auch die Kammer das Risiko, dass der 41-Jährige aufgrund seines Zustands erneut rechtswidrige Taten begehen könnte. Für die paranoide Schizophrenie sprächen die Symptome, dass er auch in der Klinik - nach längerer Drogenabstinenz - das Personal angestarrt oder grundlos gelacht habe.

"Teufel sei in ihn gefahren"

Für die Diagnose und eine Rückfallgefahr spreche das Verhalten gegenüber Ärzten. "Einem Arzt hat er gesagt, der Teufel sei in ihn gefahren. Das könne jederzeit wieder passieren und dann breche die Hölle los. Das Methadon hat er abgesetzt mit der Begründung, er sei Gott. Das spricht für einen Größenwahn", erinnerte die Richterin an das Gutachten, mit dem eine drogenindizierte Schizophrenie ausgeschlossen worden war. Dieser Einschätzung folgte die Kammer vollumfänglich, sodass nur eine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie infrage komme.

Diese Entscheidung trägt der Beschuldigte offenbar mit, seine Verteidigerin erklärte in seinem Namen, nicht in eine mögliche Revision gehen zu wollen. Auch Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban verzichtete auf Rechtsmittel. Somit ist das Urteil rechtskräftig. (Andreas Ungermann) +++

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