Hessenweiter Anstieg um sieben Prozent
Misshandelt und vernachlässigt: Kindeswohlgefährdungen auf Höchststand
Symbolbild: pixabay
15.08.2025 / WIESBADEN/FULDA -
Hessens Jugendämter melden einen alarmierenden Anstieg an Kindeswohlgefährdungen. 2024 wurden so viele Fälle von Misshandlungen psychischer und physischer Natur sowie Vernachlässigungen von Kindern in ihren Familien registriert wie noch in keinem Jahr zuvor. Die Jugendämter verzeichneten einen Anstieg um sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das waren 6.620 Fälle im letzten Jahr, teilt das Statistische Landesamt in Wiesbaden am Mittwoch mit.
Laut Statistik hat die Zahl solch elterlichen Versagens seit Beginn der Erhebung 2012 kontinuierlich zugenommen.
Bei rund 19.040 Fällen sahen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen. Bei 35 Prozent wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt.
Bei knapp der Hälfte der Gefährdungsfälle wurden psychische Misshandlungen und Vernachlässigung, bei einem Drittel der Fälle auch körperliche Misshandlung festgestellt. Anzeichen für sexuelle Gewalt gab es in fünf Prozent der registrierten Fälle.
Wir haben beim Jugendamt in Fulda nachgefragt. Sind auch in Fulda die Zahlen von solchen Fällen, in denen sich das Jugendamt zum Einschreiten genötigt sieht, angestiegen? Der Leiter des Jugendsamts, Stefan Mölleney sagt dazu: "Im Bereich der 'Hilfen zur Erziehung' gibt es jährliche Schwankungen, aber keine deutlich erkennbare Fallzahlensteigerung. Die Zahl der Bearbeitung von Verfahren im 'Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung' schwankt, hat sich aber in den vergangenen fünf Jahren nicht signifikant verändert." Das Gleiche gelte auch für Inobhutnahmen. Im Durchschnitt begleitet eine Fachkraft mit Vollzeitstelle im Jugendamt Fulda ca. 40 Familien.
Stefan Mölleney verweist aber explizit darauf, dass die Aufgabe seines Amtes als Teil des Sozialleistungssystems des Staates vorrangig darin bestehe, Dienstleister für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu sein. "Das Jugendamt erbringt wertvolle gesellschaftliche Leistungen, Hilfen und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien. Nur in sehr wenigen Fällen muss das Jugendamt im Sinne des "Wächteramtes" nach Art. 6 GG tätig werden; in der Regel leistet es Beratung, Unterstützung und Hilfe freiwillig und aufgrund eines 'Antrags' bzw. einer Willensbekundung der Hilfeempfänger. Aufgrund der individuellen und vielfältigen Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten ist hier von einer "Ko-Konstruktion" der Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe bzw. als Beitrag zur Selbstverantwortung die Rede."
Konkret gab es in Fulda im Vorjahr 204 Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung (in Einzelfällen auch mehrmals in einer Familie), 92 Inobhutnahmen, rund 600 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung, Arbeit mit Herkunftseltern, Begleitete Umgänge, Kriseninterventionen, Kontrollhilfen inklusive Einzelfälle im Bereich der 'gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (Mutter-Kind-Einrichtung)' oder der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (z.B. bei Ausfall des alleinerziehenden Elternteils aufgrund Krankenhausaufenthalt). (ci)+++
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