Betrunken eine "tickende Zeitbombe"

Haftstrafe! Gründauer wegen Missbrauchs an Stieftochter verurteilt

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Timo Wild beim Prozessauftakt Ende Juli.
Archivfotos: O|N/Moritz Pappert

15.08.2025 / HANAU - Haftstrafe! Im Prozess um den sexuellen Missbrauch einer Siebenjährigen hat das Landgericht Hanau am Mittwoch einen 34 Jahre alten Mann aus Gründau (Main-Kinzig-Kreis) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zudem ordnete die Strafkammer die Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt für die Dauer eines Jahres an.



Der Mann hatte gestanden, seine damals siebenjährige Stieftochter am 10. Januar in deren Kinderzimmer sexuell missbraucht zu haben. Zur Tatzeit war er stark alkoholisiert, mit einem Blutalkoholwert von mindestens 2,25 und maximal 3,04 Promille. Die Strafkammer ging von voller Einsichtsfähigkeit, aber erheblich eingeschränkter Steuerungsfähigkeit aus. Der 34-Jährige hatte bereits zu Prozessbeginn ein Teilgeständnis abgelegt und sich mit einer stationären Therapie einverstanden erklärt.

Unter Alkoholeinfluss eine "tickende Zeitbombe"

Wie die "Gelnhäuser Neue Zeitung" zuerst berichtet, sprach Richter Dr. Nils Höra von einer "tickenden Zeitbombe". Ohne Alkohol könne sich der Angeklagte gut benehmen, unter Alkoholeinfluss komme es jedoch zu massiven Wesensveränderungen, Gewaltausbrüchen und Blackouts. In der Vergangenheit sei es wiederholt zu Alkoholmissbrauch, Trunkenheitsfahrten - teils mit Kind im Auto - sowie Gewalt gegen seine Partnerin und Polizeibeamte gekommen (OSTHESSEN|NEWS berichtete). Frühere Therapieversuche habe der Angeklagte mehrfach abgebrochen.

Zu seinen Ungunsten wertete das Gericht das junge Alter des Opfers, den Tatort im geschützten Raum des Kinderzimmers sowie die bis heute anhaltenden psychischen und physischen Folgen für das Kind. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung, wie von der Verteidigung gefordert, lehnte die Kammer wegen negativer Sozialprognose ab.

Das Strafmaß liegt unter der gesetzlichen Mindeststrafe von zwei Jahren für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, da das Gericht die erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit durch den Alkoholkonsum strafmildernd berücksichtigte. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. (ms) +++



Das Landgericht in Hanau.

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