Eine Anklage fallen gelassen

Freiheitsstrafe für "Drogenkurier": 125 Gramm Amphetamin gelagert

Die beiden Angeklagten im Schöffengericht in Bad Hersfeld.
Fotos: Constantin von Butler

13.08.2025 / BAD HERSFELD - Zwei Angeklagte mussten sich am Dienstag vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten. Ihnen wurden unter anderem Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Während der erste Angeklagte glimpflich davon kam, wurde der zweite zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.



Dem ersten Angeklagten wurde vorgeworfen, im März 2024 in mehreren Fällen Cannabis verkauft zu haben. Zudem soll er rund 150 Gramm Cannabis in seiner Wohnung aufbewahrt haben, die zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein sollen.

Anklagepunkte fallen gelassen

Die Anklagepunkte gegen den ersten Angeklagten ließ die Staatsanwaltschaft noch vor Beginn der Beweisaufnahme fallen. Denn bereits Ende vergangenen Jahres war er wegen Besitz und Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Damit sah die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch bereits als erfüllt an.

Folglich wurde das Verfahren nur noch gegen den zweiten Angeklagten fortgeführt. Ihm wurde vorgeworfen, rund 125 Gramm Amphetamin in seiner Wohnung in Bad Hersfeld gelagert zu haben. Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm außerdem die Absicht des gewinnbringenden Weiterverkaufs.

125 Gramm Amphetamin gelagert

Den Besitz der 125 Gramm Amphetamin räumte der Angeklagte ein. Mit dem Drogenhandel habe er laut eigener Aussage aber nichts zu tun - vielmehr habe er das Amphetamin für eine andere Person aufbewahrt. Nach eigenen Angaben handelte es sich dabei um einen Freundschaftsdienst.Angaben zu den Hintergründen machte der Angeklagte aber nicht - ebenso wenig gab er an, für wen er die Drogen gelagert haben will.

Telefonüberwachung eingeleitet

Ein Polizeibeamter, als Zeuge geladen, schilderte die Verbindung der beiden Angeklagten. Im Laufe ihrer Ermittlung habe die Polizei den zweiten Angeklagten als Beschuldigten aufgenommen. Im Rahmen einer Telefonüberwachung habe man ihn dann als Kurier für den ersten Angeklagten ermittelt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des zweiten Angeklagten sei das Amphetamin dann sichergestellt worden. Der Angeklagte habe damals schon angegeben, nicht selber mit Drogen zu handeln, sondern diese für eine dritte Person aufzubewahren.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Nach der Beweisaufnahme erhärtete sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass der zweite Angeklagte Beihilfe zum unerlaubten Handel in nicht geringer Menge geleistet habe. Außerdem sei der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht von der Hand zu weisen. Angesichts seiner mehrfachen Vorstrafen forderte die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre, sowie eine Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

Die Verteidiger betonte, es gebe keine Beweise für eine direkte Beteiligung am Handel. Sein Mandant habe den Besitz eingeräumt, jedoch keinen Handel betrieben. Sie beantragte eine kurze Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Richterin stellte fest, dass der Besitz und die Aufbewahrung der Drogen für eine andere Person mit dem Ziel des Weiterverkaufs nachgewiesen seien. (cb) +++

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