Verfolgungsjagd endet in Crash
Brutaler Angriff auf offener Straße - Polizei mahnt Gaffer
Symbolfotos: O|N Archiv
30.07.2025 / HANAU -
Ein brutaler Angriff auf offener Straße, eine Flucht mit dem Auto und ein Unfall mitten in Hanau (Main-Kinzig-Kreis): Zwei Männer stehen im Verdacht, am Dienstagabend einen 33-Jährigen und eine 38-Jährige gezielt angegriffen zu haben. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und möglicher weiterer Straftaten. Gaffer behinderten die Rettung - die Polizei reagiert mit klaren Worten.
Was genau sich am frühen Dienstagabend in der Dresdner Straße in Hanau abspielte, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Im Fokus stehen zwei Männer im Alter von 23 und 26 Jahren, gegen die die Polizei jetzt unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Verfolgungsjagd mit brisantem Ende
Nach ersten Erkenntnissen kam es gegen 18:40 Uhr auf offener Straße zu einem gewaltsamen Übergriff auf einen 33-jährigen Mann und eine 38-jährige Frau. Die beiden mutmaßlichen Angreifer sollen ihre Opfer gezielt in Höhe des Humboldtweges abgepasst und dann mit Schlägen, Tritten sowie Pfefferspray attackiert haben. Anschließend flüchteten sie mit einem silbernen Mercedes - allerdings nicht lange. Die alarmierten Einsatzkräfte der Polizei fanden das verlassene Fahrzeug wenig später in der Frankfurter Straße (Höhe Hausmannstraße). Der Wagen war dort gegen ein Geländer geprallt. Kurz darauf gelang es den Beamten, die beiden mutmaßlichen Täter, die sich zunächst zu Fuß vom Unfallort entfernt hatten, in der Nähe festzunehmen. Wie sich herausstellte, standen beide unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.Polizei kritisiert Gaffer: Platzverweise
Für erhebliche Verzögerungen bei der Versorgung der Verletzten sorgten einige Schaulustige, die die Einsatzmaßnahmen mit ihren Handys filmten. Die Polizei sprach mehrfach Platzverweise aus. Das Verhalten der Gaffer stieß bei den Einsatzkräften auf großes Unverständnis. "Das Filmen verletzter Personen ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben - etwa nach § 201a StGB", betont die Polizei Osthessen in ihrer Pressemitteilung.