Welche Rolle spielt der Alkohol?
34-Jähriger soll Polizisten getreten und Stieftochter missbraucht haben
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Timo Wild
Fotos: Moritz Pappert
26.07.2025 / GRÜNDAU -
Ein 34-Jähriger aus Gründau (Main-Kinzig-Kreis) soll einen Polizeibeamten getreten und bedroht haben. Daran kann er sich vor Gericht aber "nicht erinnern". Außerdem soll er seine Stieftochter sexuell missbraucht haben. Wegen dieser Taten muss sich der Mann seit Freitag vor dem Landgericht Hanau verantworten. Beim Prozessauftakt verkündete sein Verteidiger, dass sich der Angeklagte zur Tat einlassen will. Deshalb wurde eine vorbereitete schriftliche Erklärung verlesen. Und auch der Gründauer selbst äußerte sich am Freitag zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Jahr 1990 in Gelnhausen geborenen Mann mit ihrer Anklageschrift unter anderem vor, am 18. Dezember 2024 seine damalige Frau geschlagen zu haben. Demnach habe die Ehefrau wegen häuslicher Gewalt die Polizei gerufen. Als die Polizisten den Mann mit auf die Polizeistation nehmen wollten, habe er nach einem Beamten getreten. Seine Erinnerungen an diesen Tag sind eher schlecht. In seiner schriftlichen Erklärung heißt es aber, dass er nicht ausschließen könne, dass er gegenüber seiner damaligen Frau und der Polizei gewalttätig gewesen sei.
Der 34-Jährige hatte an diesem Tag Urlaub und zuhause laut eigener Aussage vier Dosen Starkbier getrunken - zum "Stressabbau". Gegen Mittag soll dann seine Frau nach Hause gekommen sein. Ab hier sind die Erinnerungen lückenhaft. Der Angeklagte erinnert sich lediglich daran, dass er im Polizeiauto auf dem Boden lag - gefesselt mit Handschellen. Auf der Polizeistation in Gelnhausen sollte ihm von einem Arzt Blut abgenommen werden. Hierbei soll er laut der Anklage zu den Polizisten "ich bringe euch um", gesagt haben. Bei ihm konnte ein Blutalkoholwert von 2,63 Promille festgestellt werden. Laut der Aussage des Angeklagten kamen seine Erinnerungen erst am nächsten Tag wieder.
Welche Rolle spielt der Alkohol?
Neben dem Widerstand gegen Polizeibeamte wird der Gründauer auch wegen sexuellen Handlungen an seiner 7-jährigen Stieftochter angeklagt. Diese Tat soll sich am 10. Januar 2025 ereignet haben. Hier soll es zu einer einmaligen Handlung, ebenfalls unter Alkohol, unter einem Blutalkoholwert von drei Promille, im Kinderzimmer der Stieftochter gekommen sein. In seiner schriftlichen Erklärung heißt es, dass dieser Vorwurf "zutreffend" sei.
Bei den Angaben zu seiner Person erklärte der 34-Jährige, dass er eine gute Kindheit hatte und einer geregelten Arbeit im kaufmännischen Bereich nachgeht. Auch ein Abendstudium hatte er begonnen. In seinen Jugendjahren kam dann der Alkohol ins Spiel, was schließlich auch zum Verlust des Führerscheins führte. Der Angeklagte begann eine Therapie. "Ich wollte für meine Frau und Kinder da sein", sagte er.
Das Gericht versucht nun herauszufinden, welchen Einfluss der Alkohol in seinem Leben hatte und wie sein Trinkverhalten war. Gerade auch im Hinblick einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit. Seit Januar 2025 befindet der Gründauer sich in Untersuchungshaft. Für die Verhandlung zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs wird voraussichtlich die Öffentlichkeit ausgeschlossen. (mp) +++