Bedrohung, Beleidigung und Volksverhetzung
Äußerungen "I love Hitler" und "Ausländer raus" im Bus kostet 7.300 Euro
Die beiden Angeklagten wollten sich zu den Vorwürfen der Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung nicht äußern
Fotos: ci
25.07.2025 / FULDA -
Die 42-jährige Melanie S. und der 38-jährige Sergej L. aus Fulda mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Fulda wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten und wurden jeweils zu Geldstrafen von 5.200 und 2.100 Euro verurteilt.
Laut Anklage hatten die beiden in einem Linienbus am 17. Februar 2024 gegen 17:40 Uhr diverse rassistische und ausländerfeindliche Äußerungen getätigt. Auslöser war offenbar ein Kind, das im Bus auf einem Handy laute Töne verursacht hatte. "Das hätte es bei Hitler nicht gegeben" und "Ausländer raus" hätten daraufhin die beiden Angeklagten laut skandiert. Eine 26-Jährige im Bus, die das mitbekommen hatte, verwahrte sich gegen diese Sprüche und forderte die beiden auf, solches zu unterlassen. "Gegen solche rechten Parolen haben gerade 10.000 Menschen in Fulda demonstriert", habe die 26-Jährige entgegnet, sagte ein Lehrer aus, der den Vorfall mitbekommen hatte. Daraufhin sagte der 38-Jährige "Ich mag Hitler nicht, I love Hitler!". Die 42-Jährige zückte ihr Handy und machte Aufnahmen von der 26-Jährigen. Das monierte eine andere Zeugin, die die Angeklagte daraufhin aufforderte, das zu unterlassen. "Halt die Fresse", pöbelte der Angeklagte sie an. Seine Begleiterin bedrohte schließlich die 26-Jährige mit den Worten: "Man sieht sich immer zweimal. Und warte mal ab, wenn wir uns in einer dunklen Straße treffen, dann knallt's".
Während die beiden Angeklagten sich überhaupt nicht zu den Vorwürfen äußern wollten, bestätigte sowohl die 26-Jährige als auch zwei weitere Zeugen den geschilderten Sachverhalt beziehungsweise die strafbaren Äußerungen der beiden Angeklagten. Unklar blieb, ob die beiden alkoholisiert gewesen waren, der Mann habe eine Bierflasche in der Hand gehabt und daraus getrunken, hatte eine Zeugin ausgesagt, während die anderen beiden meinten, das Paar habe nicht alkoholisiert gewirkt.
Die Richterin fand schließlich alle Anklagepunkte durch die übereinstimmenden Zeugenaussagen voll bestätigt und verurteilte die arbeitslose Bürgergeldempfängerin und den Angestellten in einem Getränkemarkt zu Geldstrafen. Zusätzlich müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ci)+++
Oberamtsanwältin Monika Burkard