Keine Zeitstrafen mehr!

Im Überblick: Diese Neuerungen gelten ab sofort im hessischen Amateurfußball

Das Pilotprojekt "Zeitstrafen" wird nach zwei Jahren abgeschafft.
Symbolbilder: Pixabay

18.07.2025 / REGION - Für die kommende Saison 2025/26 hat der Hessische Fußball-Verband (HFV) mehrere Änderungen in der Spielordnung beschlossen. Diese betreffen sowohl den Senioren- als auch den Jugendbereich. Die wichtigsten Neuerungen gibt es auf OSTHESSEN|NEWS im Überblick.


Fünf Wechsel in allen Klassen erlaubt

Gemäß Paragraf 54 sind ab sofort in allen Alters- und Spielklassen fünf Spielerwechsel zulässig. Eine Wiedereinwechslung ist – mit Ausnahme der Hessenliga – überall möglich. Die Gesamtzahl der Wechselvorgänge bleibt jedoch auf fünf begrenzt.

Pilotprojekt "Zeitstrafe" beendet

Die in Paragraf 85 geregelte Zeitstrafe wird nicht weitergeführt. Das auf zwei Spielzeiten angelegte Pilotprojekt endet mit Ablauf des 30. Juni. Grund dafür sind geänderte Rahmenbedingungen des DFB und der IFAB, die den HFV zur Beendigung des Projekts bewogen haben.

Gelb-Rote Karte kehrt zurück – Sperre im Pflichtspiel

Mit dem Aus der Zeitstrafe greift laut Paragraf 84 wieder die Gelb-Rote Karte in allen Alters- und Spielklassen. Im Herren- und Frauenbereich führt ein solcher Platzverweis bei Pflichtspielen künftig zu einer automatischen Spielsperre. Bei Freundschaftsspielen bleibt eine Gelb-Rote Karte folgenlos.

Mehr Anrechnungen beim Schiedsrichter-Pflichtsoll

Erleichterungen bringt Paragraf 26 für Vereine beim Schiedsrichter-Pflichtsoll: Künftig werden 75 statt bisher 50 Spielleitungen angerechnet. Im D-Jugendbereich reicht eine Pauschale von zehn Spielen. Zudem wird der Punktabzug bei wiederholter Nichterfüllung von Spielgemeinschaften auf maximal einen Punkt begrenzt.

Trainer in Gruppenligen brauchen C-Lizenz

Laut Paragraf 28 müssen ab sofort auch Trainer in den Gruppenligen eine Trainerlizenz nachweisen. Während in der Hessenliga und den Verbandsligen wie bisher eine B-Lizenz erforderlich ist, genügt in den Gruppenligen die C-Lizenz. Der Nachweis muss grundsätzlich zu Beginn der Saison beim Klassenleiter vorliegen und im Vereinsmeldebogen hinterlegt sein. Für die Spielzeit 2025/26 gilt allerdings eine Übergangsregel: Die Lizenz muss erst bis zum Saisonende vorgelegt werden.

Freiwilliger Abstieg zählt wie sportlicher Abstieg

Änderungen gibt es auch in Paragraf 69: Mannschaften, die bis zum 15. Mai eines Spieljahres einen freiwilligen Abstieg beantragen, gelten künftig als sportliche Absteiger. Damit werden sie bei der Bildung der Ligenstärken wie reguläre Absteiger behandelt. Bisher wurden sie zusätzlich zu den bestehenden Mannschaften gewertet, was zu Ungleichheiten führte.

Kapitalgesellschaften zugelassen

Neu eingeführt wurden die Paragrafen 20a und 20b sowie Anpassungen in Paragraf 97. Demnach können künftig auch Kapitalgesellschaften – inklusive sogenannter Enkelgesellschaften – unter bestimmten Voraussetzungen am Spielbetrieb des HFV teilnehmen.

Änderungen im Jugendbereich: Zeitstrafe fällt weg

Auch in der Jugendordnung gibt es Neuerungen: In Paragraf 50 wird die Zeitstrafe abgeschafft, die Gelb-Rote Karte in bestimmten Altersklassen eingeführt. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem den Einsatz in unteren Mannschaften bei besonderen Spielrunden (Paragraf 8), das "playing down" (Paragraf 11), das Zweitspielrecht (ParagrafParagraf 26, 27) sowie Regelungen zum Vereinswechsel zu Leistungszentren ohne Statusänderung (Paragraf 45).

Schiedsrichter-Spesen steigen

Nach einer Vereinsumfrage und einem Beschluss des Verbandsvorstands vom 12. Juli werden die Spesen für Schiedsrichter angepasst. Diese gelten ab dem 15. Juli 2025. Verbandsschiedsrichterobmann Klaus Holz dankte den 1.096 beteiligten Vereinen für ihre Rückmeldungen, die zur Umsetzung der Erhöhung beigetragen haben.

Die neuen Spesensätze im Seniorenbereich:
Hessenliga: 95 Euro (Assistent: 50)
Verbandsligen: 80 Euro (45)
Gruppenligen: 60 Euro (35)
Kreisoberligen/Frauen-Hessenliga: 50 Euro
Kreisligen/Freundschafts-/Pokalspiele/Reserven/Frauenspiele: 40 Euro (25)

Spesen bei Juniorenspielen:
Hessenliga A–C: 40 Euro
Verbands-/Gruppenligen (außer C): 35 Euro
Kreis A–B: 30 Euro
Übrige Juniorenspiele: 25 Euro
E-Junioren/-Juniorinnen: 20 Euro
Schiedsrichter-Assistenten: 25 Euro

Spesen bei Futsal-Ligen und Hessenpokal:
Bei Futsalspielen erhalten die Schiedsrichter I und II jeweils 40 Euro. Schiedsrichter III und der Zeitnehmer werden mit je 20 Euro entschädigt. Für Turniereinsätze im Futsal-Hessenpokal gibt es 15 Euro pro angefangener Stunde. (Constantin von Butler) +++

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