Umfangreiches Verfahren

Grünes Licht für Windpark: Zwei neue Anlagen genehmigt

Das Regierungspräsidium hat den Bau von zwei Windrädern zugestimmt.
Archivbild: O|N / Gerhard Manns

08.07.2025 / BURGHAUN - Das Regierungspräsidium Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren Windrädern im Windpark Burghaun II genehmigt. Damit geht der Ausbau der Windenergie in der Marktgemeinde Burghaun (Landkreis Fulda) weiter voran.



Der entsprechende Antrag wurde von der Vorhabenträgerin im Juni 2024 eingereicht und zuletzt im März 2025 ergänzt. Zuständig war das Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des Regierungspräsidiums Kassel. Die Genehmigung umfasst zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N163. Diese verfügen über eine Nabenhöhe von 164 Metern, einen Rotordurchmesser von 163 Metern, eine Gesamthöhe von 245,5 Metern sowie eine Nennleistung von 6,8 Megawatt pro Anlage. Die Aufstellflächen befinden sich in der Gemarkung Steinbach im Vorranggebiet FD 08.

Umfangreiches Verfahren führt zum Ergebnis

Dem Bescheid ging ein umfangreiches Verfahren voraus. Alle Antragsunterlagen sowie die eingegangenen Stellungnahmen wurden detailliert geprüft. Die Genehmigung enthält zudem verschiedene Nebenbestimmungen. Für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich.

In NordOstHessen sind dafür die Immissionsschutzdezernate 33.1 in Kassel und 33.2 in Bad Hersfeld zuständig. Als zentrale Behörde bündelt das Regierungspräsidium Kassel weitere Aufgaben rund um die Windenergieplanung. Dazu gehören insbesondere:
- Die Regionalplanung mit der Erstellung und Umsetzung des Teilregionalplans Energie, durch den Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen und der Ausbau gezielt gesteuert wird.
- Die Obere Naturschutzbehörde, die in den Bereichen Natur- und Artenschutz bei der Flächenplanung und der Genehmigung von Windenergieanlagen eine zentrale Rolle spielt.

In der Planungsregion NordOstHessen sind zwei Prozent der Landesfläche – das entspricht 167,05 Quadratkilometern – als Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen. (pm/cb) +++

Das Regierungspräsidium in Kassel. \r\n
Archivfotos: Hans Hubertus Braune

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