Einführung von Smartphone-Schutzzonen
Ab nächstem Schuljahr: Handy-Verbot an hessischen Schulen beschlossen
Symbolbild: ON
27.06.2025 / WIESBADEN -
Das Handy-Verbot an hessischen Schulen kommt: Das Gesetz wurde am Donnerstag vom Hessischen Landtag in Wiesbaden verabschiedet. Damit wurde die landesweite Einführung von Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen beschlossen.
Festgelegt werden dafür vom nächsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte an Schulen vorzubeugen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet – als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.
"Ein großer Erfolg"
Zugleich kündigte Schwarz an, dass die Medienbildung in den Schulen und zur Unterstützung der Eltern ständig weiter gestärkt wird. "Es ist wichtig, unseren Schülerinnen und Schülern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien sowie digitalen Geräten beizubringen und diesen zu fördern. Es geht um eine verantwortungsvolle Vorbereitung unserer jungen Menschen auf ein digitales Leben. Dafür werden wir unsere Angebote ständig ausweiten."
"Viele Schulen wünschen sich ausdrücklich klare Regeln, um Räume für konzentriertes Lernen und echten Austausch zu schaffen. Genau das setzt unser Gesetz um: Es schafft zusätzliche Zonen und Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler wieder zur Ruhe kommen, sich besser auf den Unterricht fokussieren und stärker in persönliche Beziehungen investieren können."
Diese Smartphone-Schutzzonen sieht das Gesetz ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
- Die private Verwendung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) können einzelne Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies können beispielsweise Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sein. Für Grundschulen ist das nicht vorgesehen.
- Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
- Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
- Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können. (Moritz Pappert/pm) +++