Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr
Zwei 14-Jährige kamen nach richterlicher Vorführung in Justizvollzugsanstalt
Symbolfotos: O|N-Archiv/Henrik Schmitt
19.06.2025 / HANAU -
In Hanau führte am Donnerstag eine körperliche Auseinandersetzung zur zügigen Festnahme - so hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Polizeipräsidiums Südosthessen.
Die Polizei verzeichnete eine zügige Festnahme in der Fußgängerzone in der Straße "Am Freiheitsplatz", nachdem eine körperliche Auseinandersetzung in der Nähe eines dortigen Kiosks gemeldet worden war. Ein 14-jähriger Tatverdächtiger, der mutmaßlich an der Auseinandersetzung beteiligt war, hatte zudem einen durch die Staatsanwaltschaft Hanau erlassenen offenen Untersuchungshaftbefehl, weshalb er am Freitagnachmittag vorgeführt wurde und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt kam.
Zwei 14-Jährige sollen Raub begangen haben
Dabei wird dem Beschuldigten unter anderem gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, gemeinschaftlicher Raub sowie Diebstahl und Bedrohung vorgeworfen. Die Taten ereigneten sich zwischen dem 15. Mai 2025 und dem 03. Juni 2025 in Hanau.Am Dienstag erfolgte zudem die Festnahme eines weiteren 14-jährigen Verdächtigen, der die Raubdelikte gemeinschaftlich mit dem bereits festgenommenen Jugendlichen begangen haben soll. Dieser wurde wegen einer Vielzahl an vorgeworfenen Delikten, darunter gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und gemeinschaftlicher Raub in zwei Fällen am Dienstag in Hanau festgenommen, beim Amtsgericht Hanau vorgeführt und anschließend ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Bei beiden Tatverdächtigen erfolgte die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr.
Einlieferung in JVA wegen offenem Haftbefehl
Den Sachverhalt am Donnerstag beschrieb die Polizei in der Pressemitteilung wie folgt: "Gegen 18:40 Uhr gingen mehrere Notrufe ein, dass es zu einer Auseinandersetzung an einem Kiosk in der Fußgängerzone käme. Einer der Beteiligten, gegen den nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt wird, habe auch ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt."Nur wenige Minuten nach der Tat machten Polizeibeamte zwei Personen in der Langstraße / Fahrstraße ausfindig, auf die die Personenbeschreibungen passten. Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung wurde bekannt, dass sich die beiden Beteiligten wohl flüchtig kennen. Sie sollen sich verabredet haben, um einen vorangegangenen Streit beizulegen. Dies gelang offensichtlich nicht, da der 14-Jährige während des Treffens ein Reizstoffsprühgerät gezückt und den Inhalt in Richtung des 14 Jahre alten Gegenübers gesprüht haben soll. Dieser zog sich hierdurch leichte Verletzungen zu. Er wurde nach der Behandlung in einem Rettungswagen an seine Eltern übergeben.